AStA/How To Projektförderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieser Artikel erklärt, wie man bei der Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz finanzielle Förderungen für Projekte erhalten kann. | Dieser Artikel erklärt, wie man bei der Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz '''finanzielle Förderungen für Projekte''' erhalten kann. | ||
Die StuVe wird durch die studentischen Beiträge finanziert. Ein Teil der jährlichen Haushaltes steht für Projektförderungen zur Verfügung. Da die StuVe eine öffentliche Einrichtung ist und mit öffentlichen Geldern arbeitet, ist sie an gesetzliche Rahmen gebunden. Dies sind die Fördersatzung (FöS) | Es geht hierbei um die Förderung von Projekten von Hochschulgruppen und ähnlichen Gruppen, nicht um die Finanzierung von StuVe-internen Projekte (etwa von Referaten). Für die Förderung von klassischen Fachschaftsveranstaltungen gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen, es gibt aber ein paar Besonderheiten, die hier behandelt werden: [[FSK/How To Förderanträge]] | ||
Die StuVe wird durch die studentischen Beiträge finanziert. Ein Teil der jährlichen Haushaltes steht für Projektförderungen zur Verfügung. Da die StuVe eine öffentliche Einrichtung ist und mit öffentlichen Geldern arbeitet, ist sie an gesetzliche Rahmen gebunden. Dies sind auf Ebene der StuVe die [https://www.stuve-uni-kn.de/wp-content/uploads/2025/03/71_2023_AmtlBekm_FoerdersatzungVS.pdf Fördersatzung (FöS)] und in Teilen die [https://wiki.stuve-uni-kn.de/img_auth.php/b/b8/Finanzordnung.pdf Finanzordnung] und auf gesetzlicher Ebene [https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-HSchulGBWV26P65 § 65 ff. Landeshochschulgesetz (LHG)] und in Teilen die [https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-HOBWV20P105 Landeshaushaltsordnung (LHO)]. Dieser Artikel stellt die wesentlichen Inhalte unverbindlich zusammen, kann dabei aber nicht alle Sonderfälle berücksichtigen. Im Zeifel gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. | |||
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das Finanzreferat der StuVe (stuve.finanzen@uni-konstanz.de) wenden | Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das Finanzreferat der StuVe (stuve.finanzen@uni-konstanz.de) wenden | ||
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Förderfähig sind grundsätzlich Projekte verschiedenster Art, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. | Förderfähig sind grundsätzlich Projekte verschiedenster Art, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. | ||
=== | === Zielgruppe === | ||
Das Projekt muss Studierenden der Uni Konstanz zugute kommen (§ 3 lit. a FöS). Wenn das Projekt auch anderen Menschen zugute kommt schadet das nicht, es wird für die Förderfähigkeit dann aber nur der Anteil berücksichtigt, der Studierenden der Uni Konstanz zugute kommt. | |||
Gefördert werden können Projekte von Hochschulgruppen, einzelnen Studierenden oder juristischen Personen (wie Vereine), diese müssen aber einen klaren Bezug zur Uni Konstanz haben. Optimalerweise ist der Antragsteller eine Hochschulgruppe (diese kann auch zusätzlich zu einem Verein bestehen). | |||
=== | === Zwecke === | ||
Das Projekt muss einem oder mehrerer der folgenden Zwecke dienen: (§ 3 lit. b FöS, § 65 Abs. 2 LHG) | Das Projekt muss einem oder mehrerer der folgenden Zwecke dienen: (§ 3 lit. b FöS, § 65 Abs. 2 LHG) | ||
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# der Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben | # der Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben | ||
# der Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden | # der Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden | ||
# der Pflege der überregionalen und | # der Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen | ||
=== Ausschluss === | === Ausschluss === | ||
In folgenden Fällen | In folgenden Fällen können Projekte bzw. entsprechende Teile davon nicht gefördert werden: | ||
* Das Projekt verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 2 FöS, § 65 Abs. 4 LHG). | * Das Projekt verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 2 FöS, § 65 Abs. 4 LHG). | ||
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=== 1. Kontakt mit Finanzreferat === | === 1. Kontakt mit Finanzreferat === | ||
Am Besten nimmst du zunächst Kontakt mit dem Finanzreferat auf, um zu | Am Besten nimmst du zunächst Kontakt mit dem Finanzreferat auf, um zu checken, dass alles passt. | ||
=== 2. Antrag stellen === | === 2. Antrag stellen === | ||
Du musst einen Antrag beim zuständigen Gremium stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Projekt eingereicht werden, gerne früher. Er ist zwingend vor der Veranstaltung zu stellen (§ 5 Abs. 2 FöS). Außerhalb der Vorlesungszeit erhöht sich die Frist auf fünf Wochen, da dann der AStA weniger oft tagt. | Du musst einen Antrag beim zuständigen Gremium stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Projekt eingereicht werden, gerne früher. Er ist zwingend vor der Veranstaltung zu stellen (§ 5 Abs. 2 FöS). Außerhalb der Vorlesungszeit erhöht sich die Frist auf fünf Wochen, da dann der AStA weniger oft tagt. | ||
==== Wer ist zuständig? ==== | ==== Wer ist zuständig? (§ 5 Abs. 2 S. 1 FöS) ==== | ||
Bei einem Bezug zu den fachlichen oder fachübergreifenden Belangen der Mitglieder der Fachschaften ist die Fachschaftskonferenz (FSK) zuständig (§ 13 FöS). Dies ist meist nur der Fall, wenn das Projekt aus der Fachschaft heraus entsteht. In allen anderen Fällen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zuständig (§ 9 FöS). | Bei einem Bezug zu den fachlichen oder fachübergreifenden Belangen der Mitglieder der Fachschaften ist die [[FSK|Fachschaftskonferenz (FSK)]] zuständig (§ 13 FöS). Dies ist meist nur der Fall, wenn das Projekt aus der Fachschaft heraus entsteht. In allen anderen Fällen ist der [[AStA|Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)]] zuständig (§ 9 FöS). | ||
==== Vorlage ausfüllen ==== | ==== Vorlage ausfüllen ==== | ||
Für den Antrag stellen die Gremien Antragsvorlagen zur Verfügung. | Für den Antrag stellen die Gremien [https://www.stuve-uni-kn.de/vorlagen/ Antragsvorlagen] zur Verfügung. | ||
Antragstext: Hier muss stehen, welche Gruppe für welches Projekt mit welchem Betrag gefördert werden soll. Beim Betrag solltest du „Bis zu“-Formulierung verwenden. | Antragstext: Hier muss stehen, welche Gruppe für welches Projekt mit welchem Betrag gefördert werden soll. Beim Betrag solltest du „Bis zu“-Formulierung verwenden. | ||
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Haushaltstopf: Beim AStA ist das ''001 617.03 "Projektförderung des AStA (für zukünftige Projekte)"'', bei der FSK 017 617.18 ''"Projektförderung der Fachschaftskonferenz".'' | Haushaltstopf: Beim AStA ist das ''001 617.03 "Projektförderung des AStA (für zukünftige Projekte)"'', bei der FSK 017 617.18 ''"Projektförderung der Fachschaftskonferenz".'' | ||
Begründung: Hier solltest du das Projekt vorstellen und begründen, warum es förderfähig ist. Dabei ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. (§ 5 Abs. | Begründung: Hier solltest du das Projekt vorstellen und begründen, warum es förderfähig ist. Dabei ist ein Kostenvoranschlag mit allen geplanten Ein- und Ausgaben beizufügen. (§ 5 Abs. 1 FöS). | ||
Das Dokument sendet ihr dann an die AStA-Orga (asta.orga@uni-konstanz.de). | Das Dokument sendet ihr dann an die AStA-Orga (asta.orga@uni-konstanz.de) bzw. die FSK-Koordination (fsk@uni-konstanz.de). | ||
=== 3. Antrag im | === 3. Antrag im Gremium vorstellen === | ||
Ihr werdet dann von der AStA-Orga zu einer AStA-Sitzung eingeladen. | Ihr werdet dann von der AStA-Orga zu einer AStA-Sitzung bzw. von der FSK-Koordination zu einer FSK-Sitzung eingeladen. | ||
Dort sollt ihr euer Projekt mündlich vorstellen und Fragen beantworten. Der AStA diskutiert anschließend und stimmt ab. Manchmal müssen noch Anpassungen am Antrag vorgenommen werden. Der AStA | Dort sollt ihr euer Projekt mündlich vorstellen und Fragen beantworten. Der AStA/die FSK diskutiert anschließend und stimmt ab. Manchmal müssen noch Anpassungen am Antrag vorgenommen werden. Der AStA/die FSK tagen öffentlich und sind mit gewählten Mitgliedern besetzt, die bei Abstimmungen über ein eigenes Ermessen verfügen. Wenn keine formellen Probleme bestehen, werden Anträge aber in der Regel genehmigt. | ||
=== 4. | === 4. Öffentliches Hinweisen auf Förderung === | ||
Ihr müsst auf Infomaterialien und Werbung für das geförderte Projekts die StuVe mit ihrem Logo als Förderer kenntlich machen (§ 2 Abs. 6). [https://www.stuve-uni-kn.de/wp-content/uploads/2024/09/StuVe_Logo_Full.png Hier] findest du das StuVe-Logo mit transparentem Hintergrund. Es sollte mit dem Zusatz "gefördert durch" o. ä. angebracht werden. Gerne könnt ihr uns auf Instagram anschreiben, wir packen dann euren Post in unsere Story. | |||
=== 4. Während dem Projekt alle Belege sammeln === | === 4. Während dem Projekt alle Belege sammeln === | ||
Also alle Kassenzettel und Quittungen. Ggf. darum bitten, einen zu bekommen. | |||
=== 5. Eine Projektabrechnung und Projektbericht vorlegen === | |||
Wichtig ist eine ordentliche und nachvollziehbare Buchhaltung mit Originalbelegen, wenn ihr ein eingetragener Verein seid und die Belege aus rechtlichen Gründen selbst aufbewahren müsst, reichen ausnahmsweise Kopien. Wie müssen prüfen, ob alle hier aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere brauchen wir, um zu prüfen, dass wir nur 50% fördern und das Projekt keinen Gewinn macht, die vollständige Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, also nicht nur Belege in der Höhe der Förderung. | |||
Die Dokumente müssen spätestens drei Monate nach Durchführung des Projekts eingereicht werden, ansonsten erlischt die Bewilligung. Die Dokumente müssen außerdem im gleichen Jahr wie die Förderungsbewilligung eingereicht werden, ist die Bewilligung aus dem Dezember, verlängert sich dies auf Ende März. (§ 6 FöS) | |||
[[Kategorie:How-to]] | |||
[[Kategorie:AStA]] | |||
[[Kategorie:Finanzen]] | |||
Aktuelle Version vom 5. März 2026, 15:23 Uhr
Dieser Artikel erklärt, wie man bei der Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz finanzielle Förderungen für Projekte erhalten kann.
Es geht hierbei um die Förderung von Projekten von Hochschulgruppen und ähnlichen Gruppen, nicht um die Finanzierung von StuVe-internen Projekte (etwa von Referaten). Für die Förderung von klassischen Fachschaftsveranstaltungen gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen, es gibt aber ein paar Besonderheiten, die hier behandelt werden: FSK/How To Förderanträge
Die StuVe wird durch die studentischen Beiträge finanziert. Ein Teil der jährlichen Haushaltes steht für Projektförderungen zur Verfügung. Da die StuVe eine öffentliche Einrichtung ist und mit öffentlichen Geldern arbeitet, ist sie an gesetzliche Rahmen gebunden. Dies sind auf Ebene der StuVe die Fördersatzung (FöS) und in Teilen die Finanzordnung und auf gesetzlicher Ebene § 65 ff. Landeshochschulgesetz (LHG) und in Teilen die Landeshaushaltsordnung (LHO). Dieser Artikel stellt die wesentlichen Inhalte unverbindlich zusammen, kann dabei aber nicht alle Sonderfälle berücksichtigen. Im Zeifel gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das Finanzreferat der StuVe (stuve.finanzen@uni-konstanz.de) wenden
Ist mein Projekt förderfähig?
Förderfähig sind grundsätzlich Projekte verschiedenster Art, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Zielgruppe
Das Projekt muss Studierenden der Uni Konstanz zugute kommen (§ 3 lit. a FöS). Wenn das Projekt auch anderen Menschen zugute kommt schadet das nicht, es wird für die Förderfähigkeit dann aber nur der Anteil berücksichtigt, der Studierenden der Uni Konstanz zugute kommt.
Gefördert werden können Projekte von Hochschulgruppen, einzelnen Studierenden oder juristischen Personen (wie Vereine), diese müssen aber einen klaren Bezug zur Uni Konstanz haben. Optimalerweise ist der Antragsteller eine Hochschulgruppe (diese kann auch zusätzlich zu einem Verein bestehen).
Zwecke
Das Projekt muss einem oder mehrerer der folgenden Zwecke dienen: (§ 3 lit. b FöS, § 65 Abs. 2 LHG)
- der Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden
- der Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach §§ 2 bis 7 LHG
- der Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
- der Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft
- der Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben
- der Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden
- der Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen
Ausschluss
In folgenden Fällen können Projekte bzw. entsprechende Teile davon nicht gefördert werden:
- Das Projekt verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 2 FöS, § 65 Abs. 4 LHG).
- Das Projekt kommt hauptsächlich Promovierenden zugute, hier liegt die Zuständigkeit bei den Promovierendenkonventen, die nicht Teil der StuVe sind (§ 2 Abs. 4 FöS; § 65a Abs. 5, § 38 Abs. 7 LHG).
- Das Projekt macht mit der Förderung Gewinn (§ 4 Abs. 1 FöS). Es wird immer nur bis zu der Gewinngrenze gefördert.
- Alkohol außerhalb eines sozialadäquaten Rahmen, insb. harter Alkohol (§ 4 Abs. 2 FöS).
- Anschaffungen, nicht dazu zählen Verbrauchs- und Werbematerialien (§ 8 FöS).
Wie viel kann gefördert werden?
- Über 150 € nur 50% der Ausgaben (§ 11 Abs. 2 FöS).
- Nur 35 € pro Person, die von dem Projekt unmittelbar profitiert (Ausnahmen nur in Sonderfällen, wenn die Allgemeinheit in besonderem Maße profitiert).
- Maximal 3000 € pro Antragssteller pro Jahr. Ab 1500 € ist eine besondere Begründung erforderlich. (§ 11 FöS)
Welche Schritte muss ich beachten?
1. Kontakt mit Finanzreferat
Am Besten nimmst du zunächst Kontakt mit dem Finanzreferat auf, um zu checken, dass alles passt.
2. Antrag stellen
Du musst einen Antrag beim zuständigen Gremium stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Projekt eingereicht werden, gerne früher. Er ist zwingend vor der Veranstaltung zu stellen (§ 5 Abs. 2 FöS). Außerhalb der Vorlesungszeit erhöht sich die Frist auf fünf Wochen, da dann der AStA weniger oft tagt.
Wer ist zuständig? (§ 5 Abs. 2 S. 1 FöS)
Bei einem Bezug zu den fachlichen oder fachübergreifenden Belangen der Mitglieder der Fachschaften ist die Fachschaftskonferenz (FSK) zuständig (§ 13 FöS). Dies ist meist nur der Fall, wenn das Projekt aus der Fachschaft heraus entsteht. In allen anderen Fällen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zuständig (§ 9 FöS).
Vorlage ausfüllen
Für den Antrag stellen die Gremien Antragsvorlagen zur Verfügung.
Antragstext: Hier muss stehen, welche Gruppe für welches Projekt mit welchem Betrag gefördert werden soll. Beim Betrag solltest du „Bis zu“-Formulierung verwenden.
Haushaltstopf: Beim AStA ist das 001 617.03 "Projektförderung des AStA (für zukünftige Projekte)", bei der FSK 017 617.18 "Projektförderung der Fachschaftskonferenz".
Begründung: Hier solltest du das Projekt vorstellen und begründen, warum es förderfähig ist. Dabei ist ein Kostenvoranschlag mit allen geplanten Ein- und Ausgaben beizufügen. (§ 5 Abs. 1 FöS).
Das Dokument sendet ihr dann an die AStA-Orga (asta.orga@uni-konstanz.de) bzw. die FSK-Koordination (fsk@uni-konstanz.de).
3. Antrag im Gremium vorstellen
Ihr werdet dann von der AStA-Orga zu einer AStA-Sitzung bzw. von der FSK-Koordination zu einer FSK-Sitzung eingeladen.
Dort sollt ihr euer Projekt mündlich vorstellen und Fragen beantworten. Der AStA/die FSK diskutiert anschließend und stimmt ab. Manchmal müssen noch Anpassungen am Antrag vorgenommen werden. Der AStA/die FSK tagen öffentlich und sind mit gewählten Mitgliedern besetzt, die bei Abstimmungen über ein eigenes Ermessen verfügen. Wenn keine formellen Probleme bestehen, werden Anträge aber in der Regel genehmigt.
4. Öffentliches Hinweisen auf Förderung
Ihr müsst auf Infomaterialien und Werbung für das geförderte Projekts die StuVe mit ihrem Logo als Förderer kenntlich machen (§ 2 Abs. 6). Hier findest du das StuVe-Logo mit transparentem Hintergrund. Es sollte mit dem Zusatz "gefördert durch" o. ä. angebracht werden. Gerne könnt ihr uns auf Instagram anschreiben, wir packen dann euren Post in unsere Story.
4. Während dem Projekt alle Belege sammeln
Also alle Kassenzettel und Quittungen. Ggf. darum bitten, einen zu bekommen.
5. Eine Projektabrechnung und Projektbericht vorlegen
Wichtig ist eine ordentliche und nachvollziehbare Buchhaltung mit Originalbelegen, wenn ihr ein eingetragener Verein seid und die Belege aus rechtlichen Gründen selbst aufbewahren müsst, reichen ausnahmsweise Kopien. Wie müssen prüfen, ob alle hier aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere brauchen wir, um zu prüfen, dass wir nur 50% fördern und das Projekt keinen Gewinn macht, die vollständige Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, also nicht nur Belege in der Höhe der Förderung.
Die Dokumente müssen spätestens drei Monate nach Durchführung des Projekts eingereicht werden, ansonsten erlischt die Bewilligung. Die Dokumente müssen außerdem im gleichen Jahr wie die Förderungsbewilligung eingereicht werden, ist die Bewilligung aus dem Dezember, verlängert sich dies auf Ende März. (§ 6 FöS)