Angestellte: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Haushaltsbeauftragter]] (BfH) nach § 65b LHG: Vollzeit | * [[Haushaltsbeauftragter]] (BfH) nach [[Kommentar zum Landeshochschulgesetz#§ 65b - Haushalt der Studierendenschaft; Aufsicht|§ 65b]] Abs. 2 LHG: Vollzeit | ||
* Sekretär: Teilzeit | * Sekretär: Teilzeit | ||
* 2 Minijobber für IT | * 2 Minijobber für IT | ||
* 3 Minijobber für [[P&Ö|Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (P&Ö)]] | * 3 Minijobber für [[P&Ö|Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (P&Ö)]] | ||
Vorgesetzte sind nach § 50 Abs. 2 Organisationssatzung die [[Vorsitz|Vorsitzenden]]. | Vorgesetzte sind nach [[Kommentar zur Organisationssatzung#§ 50 Arbeitsverhältnis und Dienstvorgesetzte|§ 50]] Abs. 2 Organisationssatzung die [[Vorsitz|Vorsitzenden]]. Die Festangestellten werden nach Tarif bezahlt, die Minijobber außertarifär. | ||
Die Festangestellten und die Minijobber treffen sich jeweils wöchentlich zu einem Jour Fixe mit dem Vorsitz. Siehe dazu [[How-to Vorsitz/Personalmanagement]] | |||
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[[Kategorie:Angestellte]] | |||
Aktuelle Version vom 7. Juni 2026, 20:19 Uhr
Die StuVe verfügt über sieben Stellen für Angestellte:
- Haushaltsbeauftragter (BfH) nach § 65b Abs. 2 LHG: Vollzeit
- Sekretär: Teilzeit
- 2 Minijobber für IT
- 3 Minijobber für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (P&Ö)
Vorgesetzte sind nach § 50 Abs. 2 Organisationssatzung die Vorsitzenden. Die Festangestellten werden nach Tarif bezahlt, die Minijobber außertarifär.
Die Festangestellten und die Minijobber treffen sich jeweils wöchentlich zu einem Jour Fixe mit dem Vorsitz. Siehe dazu How-to Vorsitz/Personalmanagement