Ordnungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Weitere Optionen
Basisinfos + Kategorie /DSh |
+Rechtsgrundlage LHG, +→Kritik: /DSh |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Ordnungsausschuss''' ist ein universitäres Gremium. In ihm sitzen unter | Der '''Ordnungsausschuss''' ist ein universitäres Gremium. In ihm sitzen unter Anderem zwei Studierende. | ||
Aufgabe des Ausschusses ist die Ahndung von Ordnungsverstößen von Studierenden. Ordnungsmaßnahmen können bis hin zur Exmatrikulation gehen. Weiteres findet sich in der [https://dms.uni-konstanz.de/publicdocuments/b/bc251877-e205-434f-bec6-8df2e4353f98?inline=true Satzung über Ordnungsverfahren]. | Aufgabe des Ausschusses ist die Ahndung von Ordnungsverstößen von Studierenden. Ordnungsmaßnahmen können bis hin zur Exmatrikulation gehen. Weiteres findet sich in der [https://dms.uni-konstanz.de/publicdocuments/b/bc251877-e205-434f-bec6-8df2e4353f98?inline=true Satzung über Ordnungsverfahren]. Er tagt anlassbezogen. | ||
Der Ordnungsausschuss wurde an der Uni 2024/2025 wegen der Einführung von [https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007BA1NN00000000509 § 62a Landeshochschulgesetz] 2020/2021 eingerichtet. Seit dem saß noch kein Studierender darin, deswegen liegen auch keine Erfahrungsberichte vor. Es ist Stand Oktober 2026 auch nicht bekannt, dass es bereits Ordnungsverfahren gab. Die praktische Bedeutung wird als gering angesehen.<ref>Aussage des Rektorats 2024</ref> | |||
== Kritik == | |||
Ordnungsrecht an Hochschulen wird teils kontrovers diskutiert.<ref>https://www.fzs.de/2024/05/13/positionierung-zum-ordnungsrecht-an-hochschulen-2/</ref> Zum einen können damit Hochschulen als sichere Räume geschützt werden, zum anderen besteht die Gefahr der Unterdrückung von politischem Aktivismus.<ref>https://verfassungsblog.de/diskursraumschutz-durch-hochschulisches-ordnungsrecht/</ref> | |||
== Einzelnachweise == | |||
[[Kategorie:Universitäre Gremien]] | [[Kategorie:Universitäre Gremien]] | ||
Aktuelle Version vom 5. Oktober 2026, 14:36 Uhr
Der Ordnungsausschuss ist ein universitäres Gremium. In ihm sitzen unter Anderem zwei Studierende.
Aufgabe des Ausschusses ist die Ahndung von Ordnungsverstößen von Studierenden. Ordnungsmaßnahmen können bis hin zur Exmatrikulation gehen. Weiteres findet sich in der Satzung über Ordnungsverfahren. Er tagt anlassbezogen.
Der Ordnungsausschuss wurde an der Uni 2024/2025 wegen der Einführung von § 62a Landeshochschulgesetz 2020/2021 eingerichtet. Seit dem saß noch kein Studierender darin, deswegen liegen auch keine Erfahrungsberichte vor. Es ist Stand Oktober 2026 auch nicht bekannt, dass es bereits Ordnungsverfahren gab. Die praktische Bedeutung wird als gering angesehen.[1]
Kritik
Ordnungsrecht an Hochschulen wird teils kontrovers diskutiert.[2] Zum einen können damit Hochschulen als sichere Räume geschützt werden, zum anderen besteht die Gefahr der Unterdrückung von politischem Aktivismus.[3]