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Dieser Artikel erklärt, wie man bei der Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz finanzielle Förderungen für Projekte erhalten kann. | Dieser Artikel erklärt, wie man bei der Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz finanzielle Förderungen für Projekte erhalten kann. | ||
Die StuVe wird durch die studentischen Beiträge finanziert. Ein Teil der jährlichen Haushaltes steht für Projektförderungen zur Verfügung. Da die StuVe eine öffentliche Einrichtung ist und mit öffentlichen Geldern arbeitet, ist sie an gesetzliche Rahmen gebunden. Dies sind die Fördersatzung (FöS), § 65 ff. Landeshochschulgesetz (LHG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO). Dieser Artikel stellt die wesentlichen Inhalte unverbindlich zusammen, kann dabei aber nicht alle Sonderfälle berücksichtigen. Im Zeifel gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. | Die StuVe wird durch die studentischen Beiträge finanziert. Ein Teil der jährlichen Haushaltes steht für Projektförderungen zur Verfügung. Da die StuVe eine öffentliche Einrichtung ist und mit öffentlichen Geldern arbeitet, ist sie an gesetzliche Rahmen gebunden. Dies sind die [https://www.stuve-uni-kn.de/wp-content/uploads/2025/03/71_2023_AmtlBekm_FoerdersatzungVS.pdf Fördersatzung (FöS)], [https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-HSchulGBWV26P65 § 65 ff. Landeshochschulgesetz (LHG)] und die [https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-HOBWV20P105 Landeshaushaltsordnung (LHO)]. Dieser Artikel stellt die wesentlichen Inhalte unverbindlich zusammen, kann dabei aber nicht alle Sonderfälle berücksichtigen. Im Zeifel gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. | ||
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das Finanzreferat der StuVe (stuve.finanzen@uni-konstanz.de) wenden | Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das Finanzreferat der StuVe (stuve.finanzen@uni-konstanz.de) wenden | ||
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Förderfähig sind grundsätzlich Projekte verschiedenster Art, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. | Förderfähig sind grundsätzlich Projekte verschiedenster Art, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. | ||
=== Zielgruppe === | |||
Das Projekt muss Studierenden der Uni Konstanz zugute kommen (§ 3 lit. a FöS). Wenn das Projekt auch anderen Menschen zugute kommt schadet das nicht, es wird für die Förderfähigkeit dann aber nur der Anteil berücksichtigt, der Studierenden der Uni Konstanz zugute kommt. | Das Projekt muss Studierenden der Uni Konstanz zugute kommen (§ 3 lit. a FöS). Wenn das Projekt auch anderen Menschen zugute kommt schadet das nicht, es wird für die Förderfähigkeit dann aber nur der Anteil berücksichtigt, der Studierenden der Uni Konstanz zugute kommt. | ||
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# der Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben | # der Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben | ||
# der Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden | # der Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden | ||
# der Pflege der überregionalen und | # der Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen | ||
=== Ausschluss === | === Ausschluss === | ||
In folgenden Fällen | In folgenden Fällen können Projekte bzw. entsprechende Teile davon nicht gefördert werden: | ||
* Das Projekt verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 2 FöS, § 65 Abs. 4 LHG). | * Das Projekt verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 2 FöS, § 65 Abs. 4 LHG). | ||
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=== 1. Kontakt mit Finanzreferat === | === 1. Kontakt mit Finanzreferat === | ||
Am Besten nimmst du zunächst Kontakt mit dem Finanzreferat auf, um zu | Am Besten nimmst du zunächst Kontakt mit dem Finanzreferat auf, um zu checken, dass alles passt. | ||
=== 2. Antrag stellen === | === 2. Antrag stellen === | ||
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==== Wer ist zuständig? ==== | ==== Wer ist zuständig? ==== | ||
Bei einem Bezug zu den fachlichen oder fachübergreifenden Belangen der Mitglieder der Fachschaften ist die Fachschaftskonferenz (FSK) zuständig (§ 13 FöS). Dies ist meist nur der Fall, wenn das Projekt aus der Fachschaft heraus entsteht. In allen anderen Fällen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zuständig (§ 9 FöS). | Bei einem Bezug zu den fachlichen oder fachübergreifenden Belangen der Mitglieder der Fachschaften ist die [[FSK|Fachschaftskonferenz (FSK)]] zuständig (§ 13 FöS). Dies ist meist nur der Fall, wenn das Projekt aus der Fachschaft heraus entsteht. In allen anderen Fällen ist der [[AStA|Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)]] zuständig (§ 9 FöS). | ||
==== Vorlage ausfüllen ==== | ==== Vorlage ausfüllen ==== | ||
Für den Antrag stellen die Gremien Antragsvorlagen zur Verfügung. | Für den Antrag stellen die Gremien [https://www.stuve-uni-kn.de/vorlagen/ Antragsvorlagen] zur Verfügung. | ||
Antragstext: Hier muss stehen, welche Gruppe für welches Projekt mit welchem Betrag gefördert werden soll. Beim Betrag solltest du „Bis zu“-Formulierung verwenden. | Antragstext: Hier muss stehen, welche Gruppe für welches Projekt mit welchem Betrag gefördert werden soll. Beim Betrag solltest du „Bis zu“-Formulierung verwenden. | ||
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Dort sollt ihr euer Projekt mündlich vorstellen und Fragen beantworten. Der AStA diskutiert anschließend und stimmt ab. Manchmal müssen noch Anpassungen am Antrag vorgenommen werden. Der AStA tagt öffentlich und ist mit gewählten Mitgliedern besetzt, die bei Abstimmungen über ein eigenes Ermessen verfügen. | Dort sollt ihr euer Projekt mündlich vorstellen und Fragen beantworten. Der AStA diskutiert anschließend und stimmt ab. Manchmal müssen noch Anpassungen am Antrag vorgenommen werden. Der AStA tagt öffentlich und ist mit gewählten Mitgliedern besetzt, die bei Abstimmungen über ein eigenes Ermessen verfügen. | ||
=== 4. Auf | === 4. Auf Infomaterialien/Werbung des geförderten Projekts die StuVe mit ihrem Logo als Förderer kenntlich machen (§ 2 Abs. 6) === | ||
=== 4. Während dem Projekt alle Belege sammeln === | === 4. Während dem Projekt alle Belege sammeln === | ||
=== 5. Eine | === 5. Eine Projektabrechnung und Projektbericht vorlegen === | ||
Wichtig ist eine ordentliche und nachvollziehbare Buchhaltung mit Originalbelegen, wenn ihr ein Verein seid und die Belege selbst aufbewahren müsst, reichen Kopien. Wie müssen prüfen, ob alle hier aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere brauchen wir, um zu prüfen, dass wir nur 50% fördern und das Projekt keinen Gewinn macht, die vollständige Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben. Die Dokumente müssen spätestens drei Monate nach Durchführung des Projekts eingereicht werden, ansonsten erlischt die Bewilligung. (§ 6 FöS) | Wichtig ist eine ordentliche und nachvollziehbare Buchhaltung mit Originalbelegen, wenn ihr ein Verein seid und die Belege selbst aufbewahren müsst, reichen Kopien. Wie müssen prüfen, ob alle hier aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere brauchen wir, um zu prüfen, dass wir nur 50% fördern und das Projekt keinen Gewinn macht, die vollständige Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben. Die Dokumente müssen spätestens drei Monate nach Durchführung des Projekts eingereicht werden, ansonsten erlischt die Bewilligung. (§ 6 FöS) | ||
Version vom 27. November 2025, 13:41 Uhr
Dieser Artikel erklärt, wie man bei der Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz finanzielle Förderungen für Projekte erhalten kann.
Die StuVe wird durch die studentischen Beiträge finanziert. Ein Teil der jährlichen Haushaltes steht für Projektförderungen zur Verfügung. Da die StuVe eine öffentliche Einrichtung ist und mit öffentlichen Geldern arbeitet, ist sie an gesetzliche Rahmen gebunden. Dies sind die Fördersatzung (FöS), § 65 ff. Landeshochschulgesetz (LHG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO). Dieser Artikel stellt die wesentlichen Inhalte unverbindlich zusammen, kann dabei aber nicht alle Sonderfälle berücksichtigen. Im Zeifel gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das Finanzreferat der StuVe (stuve.finanzen@uni-konstanz.de) wenden
Ist mein Projekt förderfähig?
Förderfähig sind grundsätzlich Projekte verschiedenster Art, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Zielgruppe
Das Projekt muss Studierenden der Uni Konstanz zugute kommen (§ 3 lit. a FöS). Wenn das Projekt auch anderen Menschen zugute kommt schadet das nicht, es wird für die Förderfähigkeit dann aber nur der Anteil berücksichtigt, der Studierenden der Uni Konstanz zugute kommt.
Zecke
Das Projekt muss einem oder mehrerer der folgenden Zwecke dienen: (§ 3 lit. b FöS, § 65 Abs. 2 LHG)
- der Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden
- der Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach §§ 2 bis 7 LHG
- der Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
- der Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft
- der Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben
- der Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden
- der Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen
Ausschluss
In folgenden Fällen können Projekte bzw. entsprechende Teile davon nicht gefördert werden:
- Das Projekt verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 2 FöS, § 65 Abs. 4 LHG).
- Das Projekt kommt hauptsächlich Promovierenden zugute, hier liegt die Zuständigkeit bei den Promovierendenkonventen, die nicht Teil der StuVe sind (§ 2 Abs. 4 FöS; § 65a Abs. 5, § 38 Abs. 7 LHG).
- Das Projekt macht mit der Förderung Gewinn (§ 4 Abs. 1 FöS). Es wird immer nur bis zu der Gewinngrenze gefördert.
- Alkohol außerhalb eines sozialadäquaten Rahmen, insb. harter Alkohol (§ 4 Abs. 2 FöS).
- Anschaffungen, nicht dazu zählen Verbrauchs- und Werbematerialien (§ 8 FöS).
Wie viel kann gefördert werden?
- Über 150 € nur 50% der Ausgaben (§ 11 Abs. 2 FöS).
- Nur 35 € pro Person, die von dem Projekt unmittelbar profitiert (Ausnahmen nur in Sonderfällen, wenn die Allgemeinheit in besonderem Maße profitiert).
- Maximal 3000 € pro Antragssteller pro Jahr. Ab 1500 € ist eine besondere Begründung erforderlich. (§ 11 FöS)
Welche Schritte muss ich beachten?
1. Kontakt mit Finanzreferat
Am Besten nimmst du zunächst Kontakt mit dem Finanzreferat auf, um zu checken, dass alles passt.
2. Antrag stellen
Du musst einen Antrag beim zuständigen Gremium stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Projekt eingereicht werden, gerne früher. Er ist zwingend vor der Veranstaltung zu stellen (§ 5 Abs. 2 FöS). Außerhalb der Vorlesungszeit erhöht sich die Frist auf fünf Wochen, da dann der AStA weniger oft tagt.
Wer ist zuständig?
Bei einem Bezug zu den fachlichen oder fachübergreifenden Belangen der Mitglieder der Fachschaften ist die Fachschaftskonferenz (FSK) zuständig (§ 13 FöS). Dies ist meist nur der Fall, wenn das Projekt aus der Fachschaft heraus entsteht. In allen anderen Fällen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zuständig (§ 9 FöS).
Vorlage ausfüllen
Für den Antrag stellen die Gremien Antragsvorlagen zur Verfügung.
Antragstext: Hier muss stehen, welche Gruppe für welches Projekt mit welchem Betrag gefördert werden soll. Beim Betrag solltest du „Bis zu“-Formulierung verwenden.
Haushaltstopf: Beim AStA ist das 001 617.03 "Projektförderung des AStA (für zukünftige Projekte)", bei der FSK 017 617.18 "Projektförderung der Fachschaftskonferenz".
Begründung: Hier solltest du das Projekt vorstellen und begründen, warum es förderfähig ist. Dabei ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. (§ 5 Abs. 2).
Das Dokument sendet ihr dann an die AStA-Orga (asta.orga@uni-konstanz.de).
3. Antrag im AStA vorstellen
Ihr werdet dann von der AStA-Orga zu einer AStA-Sitzung eingeladen.
Dort sollt ihr euer Projekt mündlich vorstellen und Fragen beantworten. Der AStA diskutiert anschließend und stimmt ab. Manchmal müssen noch Anpassungen am Antrag vorgenommen werden. Der AStA tagt öffentlich und ist mit gewählten Mitgliedern besetzt, die bei Abstimmungen über ein eigenes Ermessen verfügen.
4. Auf Infomaterialien/Werbung des geförderten Projekts die StuVe mit ihrem Logo als Förderer kenntlich machen (§ 2 Abs. 6)
4. Während dem Projekt alle Belege sammeln
5. Eine Projektabrechnung und Projektbericht vorlegen
Wichtig ist eine ordentliche und nachvollziehbare Buchhaltung mit Originalbelegen, wenn ihr ein Verein seid und die Belege selbst aufbewahren müsst, reichen Kopien. Wie müssen prüfen, ob alle hier aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere brauchen wir, um zu prüfen, dass wir nur 50% fördern und das Projekt keinen Gewinn macht, die vollständige Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben. Die Dokumente müssen spätestens drei Monate nach Durchführung des Projekts eingereicht werden, ansonsten erlischt die Bewilligung. (§ 6 FöS)