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Version vom 6. September 2026, 11:14 Uhr von Stuve.hopo (Diskussion | Beiträge) (+Kategorie /DSh)
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In § 10 Landeshochschulgesetz werden die Mitglieder der Universität in fünf Statusgruppen aufgeteilt:

  • Professor*innen
  • Mittelbau (Akademische Angestellte)
  • Doktorand*innen
  • Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Bibliothek, Rechenzentrum, etc.)
  • Studierende

Die Statusgruppen wählen Vertreter*innen zur Entsendung in die internen Entscheidungsgremien (z. Bsp. Senat). Die Professor*innen haben in all diesen Gremien eine absolute Mehrheit.