Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

Der Sektionsrat ist das Entscheidungsgremium der Universität Konstanz auf Sektionsebene (Übersicht über die drei Sektionen). Sektionen erfüllen an der Universität Konstanz die Funktion der Fakultäten nach § 22 Landeshochschulgesetz (LHG). Sektionsräte erfüllen also die Funktion der Fakultätsräte nach § 25 LHG.

Der Sektionsrat ist in § 16 Grundordnung geregelt. Ihm gehört neben den sonstigen Statusgruppen aus jedem Fachbereich ein Studierende:r an, also zwischen drei und sechs. Diese werden in den jährlichen universitären Wahlen gewählt.