Universitätsrat
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Der Universitätsrat (Unirat) ist ein Entscheidungsgremium der Universität.
Er ist ein bisschen vergleichbar mit einem Aufsichtsrat von Unternehmen. Er besteht aus sieben Personen, die nicht der Universität angehören. Momentan besteht er aus einigen Vertreter*innen der Wirtschaft und einigen Hochschullehrer*innen anderer Hochschulen. Die Mitglieder werden durch ein Gremium aus zwei Unirats-, zwei Senatsmitgliedern und einer Vertretung des Wissenschaftsministeriums vorgeschlagen und durch den Senat und das Wissenschaftsministerium bestätigt. Der Unirat wählt gemeinsam mit dem Senat den/die Rektor*in. Er trifft alle richtungsweisenden und langfristigen Entscheidungen der Universität, u. A. zur finanziellen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Damit hat er die weitreichendsten Entscheidungsbefugnisse. Das Rektorat steht dem Unirat dabei beratend zur Seite. Die sonstigen Mitglieder der Hochschule haben keinen Einblick in die Sitzungen, jedoch in die Protokolle.