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How-to Satzungsänderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Artikel ist eine Anleitung für Satzungsänderungen. Er befindet sich im Entwurfsstadium.
Dieser Artikel ist eine Anleitung für die Änderung von [[Satzungen]] der Verfassten Studirendenschaft. Satzungsänderungen werden in der Regel vom Satzungs[[Ausschüsse#StuPa|ausschuss]] durchgeführt. Dieser Artikel gibt lediglich einen Überblick, an was gedacht werden sollte. Der genaue Ablauf kann je nach Situation variiert werden. Die rechtlichen Vorgaben sind in [[Kommentar zur Organisationssatzung#§ 11 Satzungsbeschlüsse|§ 11 Organisationssatzung]] (OS) und [[Kommentar zum Landeshochschulgesetz#Satzungen|§ 65a Abs. 1 LHG]] geregelt.


== Ablauf ==
== Ablauf ==
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=== Vorbereitung ===
=== Vorbereitung ===
* In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf
* In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf ([[Kommentar zur Organisationssatzung#§ 11 Satzungsbeschlüsse|§ 11 Abs. 2 OS]])
* nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung
* nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung
* besonders Betroffene einbeziehen
* besonders Betroffene einbeziehen
* bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen
* bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen
* ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren
* ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren
* ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Antrag bauen
* ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Beschlussantrag bauen
* im Satzungsausschuss beschließen
* im Satzungsausschuss beschließen
* der FSK Möglichkeit zur Stellungnahme geben ([[Kommentar zur Organisationssatzung#§ 11 Satzungsbeschlüsse|§ 11 Abs. 2 OS]])


=== Durchführung ===
=== Durchführung ===
* in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen
* in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen
** erst in StuPa, dann Bestätigung in der FSK
** Beschluss erst in StuPa, dann Bestätigung in der FSK ([[Kommentar zur Organisationssatzung#§ 11 Satzungsbeschlüsse|§ 11 Abs. 3 OS]])
** bei FSRO Vorschlagspflicht FSK beachten
** bei [[Fachschaftsrahmenordnung|FSRO]] Vorschlagspflicht FSK beachten ([[Kommentar zur Fachschaftsrahmenordnung#§ 12 Änderung|§ 12 FSRO]])
* Beschluss ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung Rektorat
* Protokoll von StuPa und FSK ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung zur Genehmigung Rektorat ([[Kommentar zum Landeshochschulgesetz#Rechtsaufsicht|§ 65b Abs. 6 S. 3 LHG]])
* ggf. in Rektorats-JF vorstellen
* ggf. in Rektorats-JF vorstellen
* ggf. Rundschreiben über Änderungen
* ggf. Rundschreiben über Änderungen
* Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird
* Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird ([[Kommentar zum Landeshochschulgesetz#Satzungen|§ 65a Abs.  S. LHG]])


=== Evaluation ===
=== Evaluation ===

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2026, 11:12 Uhr

Dieser Artikel ist eine Anleitung für die Änderung von Satzungen der Verfassten Studirendenschaft. Satzungsänderungen werden in der Regel vom Satzungsausschuss durchgeführt. Dieser Artikel gibt lediglich einen Überblick, an was gedacht werden sollte. Der genaue Ablauf kann je nach Situation variiert werden. Die rechtlichen Vorgaben sind in § 11 Organisationssatzung (OS) und § 65a Abs. 1 LHG geregelt.

Ablauf

Idee

  • Was wollen wir ändern?
  • Was können wir gleich mit ändern?
  • Welche anderen Änderungen werden dadurch erforderlich?

Vorbereitung

  • In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf (§ 11 Abs. 2 OS)
  • nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung
  • besonders Betroffene einbeziehen
  • bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen
  • ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren
  • ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Beschlussantrag bauen
  • im Satzungsausschuss beschließen
  • der FSK Möglichkeit zur Stellungnahme geben (§ 11 Abs. 2 OS)

Durchführung

  • in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen
  • Protokoll von StuPa und FSK ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung zur Genehmigung Rektorat (§ 65b Abs. 6 S. 3 LHG)
  • ggf. in Rektorats-JF vorstellen
  • ggf. Rundschreiben über Änderungen
  • Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird (§ 65a Abs. S. LHG)

Evaluation

Nach größeren Änderungen sollte nach 6 bis 18 Monaten eine Evaluation durchgeführt werden.