Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ggf. Durchführung einer '''Urabstimmung''' | * Ggf. Durchführung einer '''Urabstimmung''' | ||
* Erstellen des '''Wählerverzeichnisses''' | * Erstellen des '''Wählerverzeichnisses''' | ||
Organisation, Durchführung und Bewerbung der Wahlen: | |||
* Anpassen der '''amtlichen Bekanntmachungen''' an die aktuellen Wahlen | |||
** Die Fristen und Daten anpassen, das betrifft vor allem das Datum der Wahl, die Abgabefrist der Wahlvorschläge und die Fristen für das Wähler:innenverzeichnis | |||
** Die Fristen ergeben sich aus dem Wahltermin und müssen entsprechend angepasst werden, dabei wird vom ersten Wahltag jeweils zurückgerechnet, dabei werden Samstage, Sonntage und Feiertage mitgezählt. Sollte dabei der Stichtag auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, so ist der geltende Tag der nächste Werktag. | |||
** Die Fristen für jegliche Angelegenheiten können der Wahlordnung entnommen werden | |||
* '''Beschlussfassung''' innerhalb des Wahlausschusses | |||
** Einladen zu den Sitzungen des Wahlausschusses, meist durch die Wahlleitung | |||
** Protokollführung während der Sitzungen | |||
** In den Sitzungen werden die groben inhaltlichen Fragen geklärt, wie die Aufgabenverteilung und welche Art der Wahlwerbung gemacht werden soll aber auch die einzelnen Beschlüsse müssen in den Sitzungen erfasst werden. Hier ist es besonders wichtig, die Abstimmung festzuhalten mit: ja/nein/Enthaltung | |||
** Die wichtigsten Beschlüsse: | |||
*** Geschäftsordnung, mit der der Wahlausschuss arbeiten wird | |||
*** Wahl der Wahlleitung und Stellvertretung | |||
*** Wahltermin | |||
*** Durchführung der Wahl als Onlinewahl (mit Polyas) | |||
*** Rahmenbeschluss Finanzen: „Der Wahlausschuss beschließt, für die studentischen Wahlen xxxx ein Budget von 6000 EUR für den Wahlanbieter Polyas sowie 4000 EUR für die Wahlbewerbung festzulegen.“ Die Ausgaben sollen aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 entnommen werden. | |||
*** Bestätigung der Wahlvorschläge | |||
**** Die eingegangenen Wahlvorschläge für das StuPa und SFSWG werden auf ihre Richtigkeit geprüft und es wird im Protokoll aufgeschlüsselt dargestellt: | |||
***** Anzahl der fristgerecht eingereichten Vorschläge | |||
***** Wahlvorschläge, die ordnungsgemäß eingereicht wurden | |||
***** Wahlvorschläge, deren Mängel innerhalb der Frist behoben wurden | |||
***** Wahlvorschläge, die angenommen worden sind | |||
***** Wahlvorschläge die nicht angenommen wurden und der Grund | |||
*** Budget für die Listen: „Die Listen werden berechtigt, bis zu xxx EUR an Kosten zum Zweck der Wahlwerbung aus der Haushaltstelle AOD 023.532.06 rückerstattet zu bekommen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Ihr bestellt euer Werbeprodukt und geht erstmal in Vorkasse 2. Die Artikel müssen zwingend dem Zweck der Wahlwerbung dienen (dies muss auch erkennbar sein) -> zum Beispiel: Sticker, Plakate, Flyer etc. 3. Ihr müsst den Originalbeleg vorlegen (bei physischen Belegen aus Thermo-Papier den Originalbeleg und eine Kopie) 4. Schreibt eine kleine Begründung -> sowas wie: „Wahlbewerbung für die Liste x“ 5. Nennt die Bankverbindung für die Erstattung 6. Die Anträge müssen bis zum xx.xx gestellt werden“ | |||
*** Produkte und deren Rechnungen müssen jeweils einzeln beschlossen werden (erst wird beschlossen, dass xx zum Zweck der Wahlwerbung gekauft wird und sobald die Rechnung da ist, wird beschlossen, dass die Rechnung xx aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 bezahlt wird) | |||
*** Wahlergebnis | |||
**** Das Wahlergebnis wird dem Wahlausschuss von der Uni zur Verfügung gestellt und muss auf seine Richtigkeit überprüft werden. | |||
**** Die Sitzverteilung weicht der des Ergebnisses ab, da das Saint-Lague/Schepers-Verfahren nicht automatisch auf die Ergebnisse von Polyas angewendet wird und demnach händisch durch den Wahlausschuss errechnet werden muss: Anzahl der Personenstimmen geteilt durch die Anzahl der Listenstimmen und das Ergebnis mal die Anzahl der Sitze, die die Liste im Gremium hat | |||
***** Liste x hat 300 Stimmen für die Liste und 240 Stimmen für Personen und 5 Sitze im Gremium erhalten, daraus ergibt sich: 240:300=0,8 und 0,8x5=4. Das heißt, die ersten 4 Plätze gehen an die Personen mit den meisten Stimmen und der letzte Platz geht an die Person, die am weitesten oben auf dem Wahlvorschlag steht und noch nicht auf einem der ersten 4 Plätze steht | |||
*** Vorschlag zur Aufteilung der Aufwandsentschädigung für den AStA nach dem folgenden Muster: Es werden insgesamt 2.400 EUR Aufwandsentschädigung verteilt. Die Wahlleitung bekommt laut WahlO § 10 Abs. 4 mind. 500 EUR p.P. und die anderen mind. 100 EUR. | |||
„Der Wahlausschuss beschließt, für die studentischen Wahlen xxxx ein Budget von 6000 EUR für den Wahlanbieter Polyas sowie 4000 EUR für die Wahlbewerbung festzulegen.“ Die Ausgaben sollen aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 entnommen werden. | * Durchsicht des '''Wähler:innenverzeichnisses''' | ||
** Ziel ist es, die Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Studierenden festzustellen; dies gilt besonders für das SFSWG, da dieses von der Studienfachschaftszugehörigkeit abhängt. Hierzu wird das Wähler:innenverzeichnis in Form einer Excel-Tabelle und als PDF zur Verfügung gestellt und kann so bearbeitet werden. | |||
** Alle Studierenden, ausgenommen beurlaubte Studierende, sind dazu berechtigt, das StuPa zu wählen | |||
** Ein SFSWG darf nur wählen, wer im Wähler:innenverzeichnis der entsprechenden Fachschaft zugeordnet ist und nicht beurlaubt ist. Hier gibt es einige wenige Fälle, in denen die richtige Fachschaft noch zugeordnet werden muss. Dafür muss in der Fachschaftsrahmenordnung das Fach der entsprechenden Fachschaft zugeordnet werden. Keine Sorge, das geht schneller, als man denkt, die meisten Studierenden sind der richtigen Fachschaft zugeordnet. | |||
** Es gibt das Recht, einen Fachschaftsänderungsantrag zu stellen. Das heißt, Studierende können schriftlich darum bitten, von Fachschaft x in Fachschaft y zu wechseln. Im Wähler:innenverzeichnis wird dann die neue Fachschaft eingetragen und in einer separaten Excel-Tabelle werden alle Änderungsanträge erfasst inklusive der alten und der neuen Fachschaft. | |||
** Wählbar sind alle Studierenden der Universität Konstanz und beurlaubte Studierende, wenn die Amtszeit nach dem Ende ihrer Beurlaubung beginnt. | |||
** Sobald das Wähler:innenverzeichnis fertig ist, wird ein Abspann erstellt. Für diesen gibt es eine Vorlage, die ergänzt wird mit: | |||
*** Anzahl der Wahlberechtigten und die Nr. im Verzeichnis | |||
*** Die Nr. der beurlaubten Studierenden | |||
*** Die Studienänderungsanträge: Matrikelnummer, Name, Antrag auf Studienfachschaftswechsel/ Wechsel durch Wahlwille<sup>[1]</sup>, alte Fachschaft zu neuer Fachschaft | |||
** Die Studierenden der Universität bekommen im Vorfeld zu den Wahlen 5 Werktage lang die Möglichkeit, ihre Spalte des Wähler:innenverzeichnisses einzusehen. Die 5 Werktage werden anhand der Fristen berechnet. In dieser Zeit können die Studierenden einen Termin mit dem Wahlausschuss machen oder in einer durch den Wahlausschuss in der amtlichen Bekanntmachung kommunizierten Zeit in Anwesenheit eines Mitglieds des Wahlausschusses ihre Spalte (hierbei ist es wichtig zu beachten, dass keine anderen Spalten sichtbar sind) einzusehen. | |||
* Wahlvorschläge | |||
** Die Wahlvorschläge müssen bis zum xx.xx beim Wahlausschuss eingereicht werden. | |||
** Die StuPa-Wahlvorschläge müssen zusammen mit einer Unterstützer:innenliste von mindestens 10 wahlberechtigten Studierenden eingereicht werden. Diese Unterstützer:innen dürfen für die Wahl nur eine Unterstützer:innenliste unterschreiben. | |||
** Die SFSWG-Wahlvorschläge müssen zusammen mit einem korrekten Protokoll oder einer Unterstützer:innenliste von mindestens 5% der Wahlberechtigten dieser Fachschaft eingereicht werden. | |||
** Auf folgende Punkte muss bei den Wahlvorschlägen geachtet werden: | |||
*** Bei allen Wahlvorschlägen muss eine Unterschrift der zur Wahl stehenden Studierenden beigefügt sein. | |||
*** Die zur '''SFSWG-Wahl''' kandidierenden Studierenden müssen mit dem Wähler:innenverzeichnis gegengeprüft werden und alle Studierenden, die nicht der entsprechenden Fachschaft zugeordnet sind, müssen im Wähler:innenverzeichnis der richtigen Fachschaft zugeordnet und separat in der Excel-Tabelle zu den Änderungen der Studienfachschaft und dem Abspann dokumentiert werden. Die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag kann als Wille zum Studienfachschaftswechsel gewertet werden und ersetzt demnach den Antrag auf Änderung der Studienfachschaft. | |||
„Die Listen werden berechtigt, bis zu xxx EUR an Kosten zum Zweck der Wahlwerbung aus der Haushaltstelle AOD 023.532.06 rückerstattet zu bekommen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: | *** Beim '''Protokoll''' zu den '''SFSWG-Wahlvorschlägen''' muss auf folgende Dinge geachtet werden: | ||
**** Beschlussfähigkeit der Sitzung | |||
1. Ihr bestellt euer Werbeprodukt und geht erstmal in Vorkasse | **** Beim Beschluss zum SFSWG muss die Abstimmung stehen in Form ja/nein/Enthaltung | ||
**** Das Protokoll muss sowohl von der Sitzungsleitung als auch von der Protokollführung unterschrieben werden | |||
2. Die Artikel müssen zwingend dem Zweck der Wahlwerbung dienen (dies muss auch erkennbar sein) -> zum Beispiel: Sticker, Plakate, Flyer etc. | |||
3. Ihr müsst den Originalbeleg vorlegen (bei physischen Belegen aus Thermo-Papier den Originalbeleg und eine Kopie) | |||
4. Schreibt eine kleine Begründung -> sowas wie: „Wahlbewerbung für die Liste x“ | |||
5. Nennt die Bankverbindung für die Erstattung | |||
6. Die Anträge müssen bis zum xx.xx gestellt werden“ | |||
240:300=0,8 | |||
0,8x5=4 | |||
Das heißt, die ersten 4 Plätze gehen an die Personen mit den meisten Stimmen und der letzte Platz geht an die Person, die am weitesten oben auf dem Wahlvorschlag steht und noch nicht auf einem der ersten 4 Plätze steht | |||
----<sup>[1]</sup> Wenn eine Person sich für die SFSWG-Wahlen einer Fachschaft aufstellt, die nicht von Beginn an die Fachschaft dieser ist, wird die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag als Wille Studienfachschaftswechsel gewertet. Weitere Erklärung s. Wahlvorschläge | ----<sup>[1]</sup> Wenn eine Person sich für die SFSWG-Wahlen einer Fachschaft aufstellt, die nicht von Beginn an die Fachschaft dieser ist, wird die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag als Wille Studienfachschaftswechsel gewertet. Weitere Erklärung s. Wahlvorschläge | ||
[[Kategorie:Wahlen]] | [[Kategorie:Wahlen]] | ||
[[Kategorie:Gremien]] | [[Kategorie:Gremien]] | ||
Aktuelle Version vom 11. Februar 2026, 14:21 Uhr
Der Wahlausschuss plant, organisiert und bewirbt die Wahlen des Studierendenparlaments und der Studienfachschaftswahlgremien im Vorfeld und führt sie letztlich auch durch. Der Wahlausschuss eignet sich hervorragend zum Einstieg in studentisches Engagement, da ein guter Einblick in die Strukturen und Prozesse der Studierendenvertretung gewonnen werden kann. Der Wahlausschuss arbeitet parallel eng mit der Verwaltung der Uni zusammen.
Wahlausschuss Mail: stuve.wahlausschuss(at)uni.kn
Aufgaben
- Organisation, Durchführung und Bewerbung der Uni-Wahlen
- Leitung / Koordination der Wahlhelfer*innen
- Absprache und Koordination mit der Uniwahlleitung
- Ggf. Durchführung einer Urabstimmung
- Erstellen des Wählerverzeichnisses
Organisation, Durchführung und Bewerbung der Wahlen:
- Anpassen der amtlichen Bekanntmachungen an die aktuellen Wahlen
- Die Fristen und Daten anpassen, das betrifft vor allem das Datum der Wahl, die Abgabefrist der Wahlvorschläge und die Fristen für das Wähler:innenverzeichnis
- Die Fristen ergeben sich aus dem Wahltermin und müssen entsprechend angepasst werden, dabei wird vom ersten Wahltag jeweils zurückgerechnet, dabei werden Samstage, Sonntage und Feiertage mitgezählt. Sollte dabei der Stichtag auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, so ist der geltende Tag der nächste Werktag.
- Die Fristen für jegliche Angelegenheiten können der Wahlordnung entnommen werden
- Beschlussfassung innerhalb des Wahlausschusses
- Einladen zu den Sitzungen des Wahlausschusses, meist durch die Wahlleitung
- Protokollführung während der Sitzungen
- In den Sitzungen werden die groben inhaltlichen Fragen geklärt, wie die Aufgabenverteilung und welche Art der Wahlwerbung gemacht werden soll aber auch die einzelnen Beschlüsse müssen in den Sitzungen erfasst werden. Hier ist es besonders wichtig, die Abstimmung festzuhalten mit: ja/nein/Enthaltung
- Die wichtigsten Beschlüsse:
- Geschäftsordnung, mit der der Wahlausschuss arbeiten wird
- Wahl der Wahlleitung und Stellvertretung
- Wahltermin
- Durchführung der Wahl als Onlinewahl (mit Polyas)
- Rahmenbeschluss Finanzen: „Der Wahlausschuss beschließt, für die studentischen Wahlen xxxx ein Budget von 6000 EUR für den Wahlanbieter Polyas sowie 4000 EUR für die Wahlbewerbung festzulegen.“ Die Ausgaben sollen aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 entnommen werden.
- Bestätigung der Wahlvorschläge
- Die eingegangenen Wahlvorschläge für das StuPa und SFSWG werden auf ihre Richtigkeit geprüft und es wird im Protokoll aufgeschlüsselt dargestellt:
- Anzahl der fristgerecht eingereichten Vorschläge
- Wahlvorschläge, die ordnungsgemäß eingereicht wurden
- Wahlvorschläge, deren Mängel innerhalb der Frist behoben wurden
- Wahlvorschläge, die angenommen worden sind
- Wahlvorschläge die nicht angenommen wurden und der Grund
- Die eingegangenen Wahlvorschläge für das StuPa und SFSWG werden auf ihre Richtigkeit geprüft und es wird im Protokoll aufgeschlüsselt dargestellt:
- Budget für die Listen: „Die Listen werden berechtigt, bis zu xxx EUR an Kosten zum Zweck der Wahlwerbung aus der Haushaltstelle AOD 023.532.06 rückerstattet zu bekommen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Ihr bestellt euer Werbeprodukt und geht erstmal in Vorkasse 2. Die Artikel müssen zwingend dem Zweck der Wahlwerbung dienen (dies muss auch erkennbar sein) -> zum Beispiel: Sticker, Plakate, Flyer etc. 3. Ihr müsst den Originalbeleg vorlegen (bei physischen Belegen aus Thermo-Papier den Originalbeleg und eine Kopie) 4. Schreibt eine kleine Begründung -> sowas wie: „Wahlbewerbung für die Liste x“ 5. Nennt die Bankverbindung für die Erstattung 6. Die Anträge müssen bis zum xx.xx gestellt werden“
- Produkte und deren Rechnungen müssen jeweils einzeln beschlossen werden (erst wird beschlossen, dass xx zum Zweck der Wahlwerbung gekauft wird und sobald die Rechnung da ist, wird beschlossen, dass die Rechnung xx aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 bezahlt wird)
- Wahlergebnis
- Das Wahlergebnis wird dem Wahlausschuss von der Uni zur Verfügung gestellt und muss auf seine Richtigkeit überprüft werden.
- Die Sitzverteilung weicht der des Ergebnisses ab, da das Saint-Lague/Schepers-Verfahren nicht automatisch auf die Ergebnisse von Polyas angewendet wird und demnach händisch durch den Wahlausschuss errechnet werden muss: Anzahl der Personenstimmen geteilt durch die Anzahl der Listenstimmen und das Ergebnis mal die Anzahl der Sitze, die die Liste im Gremium hat
- Liste x hat 300 Stimmen für die Liste und 240 Stimmen für Personen und 5 Sitze im Gremium erhalten, daraus ergibt sich: 240:300=0,8 und 0,8x5=4. Das heißt, die ersten 4 Plätze gehen an die Personen mit den meisten Stimmen und der letzte Platz geht an die Person, die am weitesten oben auf dem Wahlvorschlag steht und noch nicht auf einem der ersten 4 Plätze steht
- Vorschlag zur Aufteilung der Aufwandsentschädigung für den AStA nach dem folgenden Muster: Es werden insgesamt 2.400 EUR Aufwandsentschädigung verteilt. Die Wahlleitung bekommt laut WahlO § 10 Abs. 4 mind. 500 EUR p.P. und die anderen mind. 100 EUR.
- Durchsicht des Wähler:innenverzeichnisses
- Ziel ist es, die Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Studierenden festzustellen; dies gilt besonders für das SFSWG, da dieses von der Studienfachschaftszugehörigkeit abhängt. Hierzu wird das Wähler:innenverzeichnis in Form einer Excel-Tabelle und als PDF zur Verfügung gestellt und kann so bearbeitet werden.
- Alle Studierenden, ausgenommen beurlaubte Studierende, sind dazu berechtigt, das StuPa zu wählen
- Ein SFSWG darf nur wählen, wer im Wähler:innenverzeichnis der entsprechenden Fachschaft zugeordnet ist und nicht beurlaubt ist. Hier gibt es einige wenige Fälle, in denen die richtige Fachschaft noch zugeordnet werden muss. Dafür muss in der Fachschaftsrahmenordnung das Fach der entsprechenden Fachschaft zugeordnet werden. Keine Sorge, das geht schneller, als man denkt, die meisten Studierenden sind der richtigen Fachschaft zugeordnet.
- Es gibt das Recht, einen Fachschaftsänderungsantrag zu stellen. Das heißt, Studierende können schriftlich darum bitten, von Fachschaft x in Fachschaft y zu wechseln. Im Wähler:innenverzeichnis wird dann die neue Fachschaft eingetragen und in einer separaten Excel-Tabelle werden alle Änderungsanträge erfasst inklusive der alten und der neuen Fachschaft.
- Wählbar sind alle Studierenden der Universität Konstanz und beurlaubte Studierende, wenn die Amtszeit nach dem Ende ihrer Beurlaubung beginnt.
- Sobald das Wähler:innenverzeichnis fertig ist, wird ein Abspann erstellt. Für diesen gibt es eine Vorlage, die ergänzt wird mit:
- Anzahl der Wahlberechtigten und die Nr. im Verzeichnis
- Die Nr. der beurlaubten Studierenden
- Die Studienänderungsanträge: Matrikelnummer, Name, Antrag auf Studienfachschaftswechsel/ Wechsel durch Wahlwille[1], alte Fachschaft zu neuer Fachschaft
- Die Studierenden der Universität bekommen im Vorfeld zu den Wahlen 5 Werktage lang die Möglichkeit, ihre Spalte des Wähler:innenverzeichnisses einzusehen. Die 5 Werktage werden anhand der Fristen berechnet. In dieser Zeit können die Studierenden einen Termin mit dem Wahlausschuss machen oder in einer durch den Wahlausschuss in der amtlichen Bekanntmachung kommunizierten Zeit in Anwesenheit eines Mitglieds des Wahlausschusses ihre Spalte (hierbei ist es wichtig zu beachten, dass keine anderen Spalten sichtbar sind) einzusehen.
- Wahlvorschläge
- Die Wahlvorschläge müssen bis zum xx.xx beim Wahlausschuss eingereicht werden.
- Die StuPa-Wahlvorschläge müssen zusammen mit einer Unterstützer:innenliste von mindestens 10 wahlberechtigten Studierenden eingereicht werden. Diese Unterstützer:innen dürfen für die Wahl nur eine Unterstützer:innenliste unterschreiben.
- Die SFSWG-Wahlvorschläge müssen zusammen mit einem korrekten Protokoll oder einer Unterstützer:innenliste von mindestens 5% der Wahlberechtigten dieser Fachschaft eingereicht werden.
- Auf folgende Punkte muss bei den Wahlvorschlägen geachtet werden:
- Bei allen Wahlvorschlägen muss eine Unterschrift der zur Wahl stehenden Studierenden beigefügt sein.
- Die zur SFSWG-Wahl kandidierenden Studierenden müssen mit dem Wähler:innenverzeichnis gegengeprüft werden und alle Studierenden, die nicht der entsprechenden Fachschaft zugeordnet sind, müssen im Wähler:innenverzeichnis der richtigen Fachschaft zugeordnet und separat in der Excel-Tabelle zu den Änderungen der Studienfachschaft und dem Abspann dokumentiert werden. Die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag kann als Wille zum Studienfachschaftswechsel gewertet werden und ersetzt demnach den Antrag auf Änderung der Studienfachschaft.
- Beim Protokoll zu den SFSWG-Wahlvorschlägen muss auf folgende Dinge geachtet werden:
- Beschlussfähigkeit der Sitzung
- Beim Beschluss zum SFSWG muss die Abstimmung stehen in Form ja/nein/Enthaltung
- Das Protokoll muss sowohl von der Sitzungsleitung als auch von der Protokollführung unterschrieben werden
[1] Wenn eine Person sich für die SFSWG-Wahlen einer Fachschaft aufstellt, die nicht von Beginn an die Fachschaft dieser ist, wird die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag als Wille Studienfachschaftswechsel gewertet. Weitere Erklärung s. Wahlvorschläge