Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Für einzelne Ämter und Tätigkeiten kann man in der StuVe eine '''Aufwandsentschädigung''' (AufwEntsch) erhalten. Diese richtet sich nach der Aufwandsentschädigungsordnung (AufwEntschO, AEO) in der Fassung vom 20.02.2025. Die Aufwandsentschädigung ist bis zu einer Höhe von 250 € steuerfrei. Zur Auszahlung einer AufwEntsch muss eine [[Zahlungsanweisung]] eingereicht werden. | Für einzelne Ämter und Tätigkeiten kann man in der StuVe eine '''Aufwandsentschädigung''' (AufwEntsch) erhalten. Diese richtet sich nach der Aufwandsentschädigungsordnung (AufwEntschO, AEO) in der Fassung vom 20.02.2025. | ||
Die Aufwandsentschädigung ist bis zu einer Höhe von 250 € steuerfrei. Zur Auszahlung einer AufwEntsch muss eine [[Zahlungsanweisung]] eingereicht werden. Die AufEntsch des Vorsitzes läuft wegen der Steuerpflicht über einen Personalabrechner. | |||
== Aufwandsentschädigungsberechtigte == | == Aufwandsentschädigungsberechtigte == | ||
Version vom 8. März 2026, 16:03 Uhr
Für einzelne Ämter und Tätigkeiten kann man in der StuVe eine Aufwandsentschädigung (AufwEntsch) erhalten. Diese richtet sich nach der Aufwandsentschädigungsordnung (AufwEntschO, AEO) in der Fassung vom 20.02.2025.
Die Aufwandsentschädigung ist bis zu einer Höhe von 250 € steuerfrei. Zur Auszahlung einer AufwEntsch muss eine Zahlungsanweisung eingereicht werden. Die AufEntsch des Vorsitzes läuft wegen der Steuerpflicht über einen Personalabrechner.
Aufwandsentschädigungsberechtigte
- Vorstand: 400 € pro Person (bei Vakanz Möglichkeit, auf 500 € zu erhöhen)
- Referate: 450 € pro Referat (Verteilung kann im Referat beschlossen werden, max. 225 € pro Person)
- Wahlausschuss: Insgesamt 2400 €, einfache Mitglieder mindestens 100 €, Wahlleitung mindestens 500 € (§ 10 WahlO)
- Sitzungsleitung FSK, AStA, StuPa: 30 €
- Protokoll: FSK: 10 €, AStA: 15 €, StuPa: 20 €