How-to Satzungsänderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Was wollen wir ändern? | |||
* Was können wir gleich mit ändern? | |||
* Welche anderen Änderungen werden dadurch erforderlich? | |||
=== Vorbereitung === | |||
* In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf | |||
* nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung | |||
* besonders Betroffene einbeziehen | |||
* bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen | |||
* ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren | |||
* ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Antrag bauen | |||
* im Satzungsausschuss beschließen | |||
=== Durchführung === | |||
* in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen | |||
** erst in StuPa, dann Bestätigung in der FSK | |||
** bei FSRO Vorschlagspflicht FSK beachten | |||
* Beschluss ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung Rektorat | |||
* ggf. in Rektorats-JF vorstellen | |||
* ggf. Rundschreiben über Änderungen | |||
* Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird | |||
=== Evaluation === | |||
Nach größeren Änderungen sollte nach 6 bis 18 Monaten eine Evaluation durchgeführt werden. | |||
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2026, 20:13 Uhr
Dieser Artikel ist eine Anleitung für Satzungsänderungen. Er befindet sich im Entwurfsstadium.
Ablauf
Idee
- Was wollen wir ändern?
- Was können wir gleich mit ändern?
- Welche anderen Änderungen werden dadurch erforderlich?
Vorbereitung
- In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf
- nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung
- besonders Betroffene einbeziehen
- bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen
- ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren
- ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Antrag bauen
- im Satzungsausschuss beschließen
Durchführung
- in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen
- erst in StuPa, dann Bestätigung in der FSK
- bei FSRO Vorschlagspflicht FSK beachten
- Beschluss ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung Rektorat
- ggf. in Rektorats-JF vorstellen
- ggf. Rundschreiben über Änderungen
- Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird
Evaluation
Nach größeren Änderungen sollte nach 6 bis 18 Monaten eine Evaluation durchgeführt werden.