Sektionsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Sektionsrat ist in § 16 [https://dms.uni-konstanz.de/publicdocuments/b/7ca831f5-8c9f-462a-99ae-b9fdfffef6c4?inline=true Grundordnung] geregelt. Ihm gehört neben den sonstigen Statusgruppen aus jedem Fachbereich ein Studierende:r an, also zwischen drei und sechs. Diese werden in den jährlichen universitären Wahlen gewählt. | Der Sektionsrat ist in § 16 [https://dms.uni-konstanz.de/publicdocuments/b/7ca831f5-8c9f-462a-99ae-b9fdfffef6c4?inline=true Grundordnung] geregelt. Ihm gehört neben den sonstigen Statusgruppen aus jedem Fachbereich ein Studierende:r an, also zwischen drei und sechs. Diese werden in den jährlichen universitären Wahlen gewählt. | ||
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2026, 14:16 Uhr
Der Sektionsrat ist das Entscheidungsgremium der Universität Konstanz auf Sektionsebene (Übersicht über die drei Sektionen). Sektionen erfüllen an der Universität Konstanz die Funktion der Fakultäten nach § 22 Landeshochschulgesetz (LHG). Sektionsräte erfüllen also die Funktion der Fakultätsräte nach § 25 LHG.
Der Sektionsrat ist in § 16 Grundordnung geregelt. Ihm gehört neben den sonstigen Statusgruppen aus jedem Fachbereich ein Studierende:r an, also zwischen drei und sechs. Diese werden in den jährlichen universitären Wahlen gewählt.