How-to Satzungsänderungen
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Dieser Artikel ist eine Anleitung für die Änderung von Satzungen der Verfassten Studirendenschaft. Satzungsänderungen werden in der Regel vom Satzungsausschuss durchgeführt. Dieser Artikel gibt lediglich einen Überblick, an was gedacht werden sollte. Der genaue Ablauf kann je nach Situation variiert werden. Die rechtlichen Vorgaben sind in § 11 Organisationssatzung (OS) und § 65a Abs. 1 LHG geregelt.
Ablauf
Idee
- Was wollen wir ändern?
- Was können wir gleich mit ändern?
- Welche anderen Änderungen werden dadurch erforderlich?
Vorbereitung
- In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf (§ 11 Abs. 2 OS)
- nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung
- besonders Betroffene einbeziehen
- bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen
- ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren
- ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Beschlussantrag bauen
- im Satzungsausschuss beschließen
- der FSK Möglichkeit zur Stellungnahme geben (§ 11 Abs. 2 OS)
Durchführung
- in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen
- Beschluss erst in StuPa, dann Bestätigung in der FSK (§ 11 Abs. 3 OS)
- bei FSRO Vorschlagspflicht FSK beachten (§ 12 FSRO)
- Protokoll von StuPa und FSK ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung zur Genehmigung Rektorat (§ 65b Abs. 6 S. 3 LHG)
- ggf. in Rektorats-JF vorstellen
- ggf. Rundschreiben über Änderungen
- Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird (§ 65a Abs. S. LHG)
Evaluation
Nach größeren Änderungen sollte nach 6 bis 18 Monaten eine Evaluation durchgeführt werden.