Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

How-to Satzungsänderungen

Aus StuVe Wiki
Version vom 17. Oktober 2026, 11:12 Uhr von Stuve.hopo (Diskussion | Beiträge) (verschiedene Ergänzungen, Verweise auf Satzungen/LHG /DSh)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Dieser Artikel ist eine Anleitung für die Änderung von Satzungen der Verfassten Studirendenschaft. Satzungsänderungen werden in der Regel vom Satzungsausschuss durchgeführt. Dieser Artikel gibt lediglich einen Überblick, an was gedacht werden sollte. Der genaue Ablauf kann je nach Situation variiert werden. Die rechtlichen Vorgaben sind in § 11 Organisationssatzung (OS) und § 65a Abs. 1 LHG geregelt.

Ablauf

Idee

  • Was wollen wir ändern?
  • Was können wir gleich mit ändern?
  • Welche anderen Änderungen werden dadurch erforderlich?

Vorbereitung

  • In Satzungsausschuss/StuPa/FSK vorstellen mit erstem Entwurf (§ 11 Abs. 2 OS)
  • nach Feedback überarbeiten und ausformulieren mit Begründung
  • besonders Betroffene einbeziehen
  • bei größeren Überarbeitungen nochmal besprechen
  • ins Justiziariat (Frau Foltin) geben, bei größeren Änderungen Gespräch vereinbaren
  • ggf. überarbeiten, formale Änderungssatzung und Beschlussantrag bauen
  • im Satzungsausschuss beschließen
  • der FSK Möglichkeit zur Stellungnahme geben (§ 11 Abs. 2 OS)

Durchführung

  • in StuPa/FSK geben → mehrere Lesungen
  • Protokoll von StuPa und FSK ins Justiziariat mit Bitte um Einreichung zur Genehmigung Rektorat (§ 65b Abs. 6 S. 3 LHG)
  • ggf. in Rektorats-JF vorstellen
  • ggf. Rundschreiben über Änderungen
  • Abwarten, bis amtlich bekannt gegeben wird (§ 65a Abs. S. LHG)

Evaluation

Nach größeren Änderungen sollte nach 6 bis 18 Monaten eine Evaluation durchgeführt werden.