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Version vom 7. Februar 2026, 14:16 Uhr von Vorsitz (Diskussion | Beiträge) (Kategorien)
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Der Sektionsrat ist das Entscheidungsgremium der Universität Konstanz auf Sektionsebene (Übersicht über die drei Sektionen). Sektionen erfüllen an der Universität Konstanz die Funktion der Fakultäten nach § 22 Landeshochschulgesetz (LHG). Sektionsräte erfüllen also die Funktion der Fakultätsräte nach § 25 LHG.

Der Sektionsrat ist in § 16 Grundordnung geregelt. Ihm gehört neben den sonstigen Statusgruppen aus jedem Fachbereich ein Studierende:r an, also zwischen drei und sechs. Diese werden in den jährlichen universitären Wahlen gewählt.