Verfasste Studierendenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Weitere Optionen
Beschreibung /DSh |
+Kategorie /DSh |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als '''Verfasste Studierendenschaft''' (Studierendenschaft, VS) wird die juristische Person bezeichnet, die die Gesamtheit der Studierenden an einer Hochschule darstellt. In ihr gibt es Organe wie das [[StuPa|Studierendenparlament]] oder [[Fachschaften]], die zusammen als [[StuVe|Studierendenvertretung]] (StuVe) bezeichnet werden. Der Begriff Verfasste Studierendenschaft ist vor Allem im rechtlichen Kontext relevant, teilweise wird er gleichbedeutend mit Studierendenvertretung verwendet. | Als '''Verfasste Studierendenschaft''' (Studierendenschaft, VS) wird die juristische Person bezeichnet, die die Gesamtheit der Studierenden an einer Hochschule darstellt. In ihr gibt es Organe wie das [[StuPa|Studierendenparlament]] oder [[Fachschaften]], die zusammen als [[StuVe|Studierendenvertretung]] (StuVe) bezeichnet werden. Der Begriff Verfasste Studierendenschaft ist vor Allem im rechtlichen Kontext relevant, teilweise wird er gleichbedeutend mit Studierendenvertretung verwendet. | ||
Rechtlich handelt es sich um eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), die eigene Rechte, Verträge schließen und sich Satzungen geben kann. | Rechtlich handelt es sich um eine rechtsfähige (Teil-)Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), die eigene Rechte, Verträge schließen und sich Satzungen geben kann. | ||
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 65 Landeshochschulgesetz ([[Kommentar zum Landeshochschulgesetz#§ 65 - Studierendenschaft|Kommentar]]) und § 1 Organisationssatzung der VS ([[Kommentar zur Organisationssatzung#Kapitel 1: Studierendenschaft|Kommentar]]). In ersterem Kommentar finden sich weitere Ausführungen zum Rechtsstatus. | Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 65 Landeshochschulgesetz ([[Kommentar zum Landeshochschulgesetz#§ 65 - Studierendenschaft|Kommentar]]) und § 1 Organisationssatzung der VS ([[Kommentar zur Organisationssatzung#Kapitel 1: Studierendenschaft|Kommentar]]). In ersterem Kommentar finden sich weitere Ausführungen zum Rechtsstatus. | ||
[[Kategorie:Rechtliches]] | |||
Aktuelle Version vom 17. Oktober 2026, 11:12 Uhr
Als Verfasste Studierendenschaft (Studierendenschaft, VS) wird die juristische Person bezeichnet, die die Gesamtheit der Studierenden an einer Hochschule darstellt. In ihr gibt es Organe wie das Studierendenparlament oder Fachschaften, die zusammen als Studierendenvertretung (StuVe) bezeichnet werden. Der Begriff Verfasste Studierendenschaft ist vor Allem im rechtlichen Kontext relevant, teilweise wird er gleichbedeutend mit Studierendenvertretung verwendet.
Rechtlich handelt es sich um eine rechtsfähige (Teil-)Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), die eigene Rechte, Verträge schließen und sich Satzungen geben kann.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 65 Landeshochschulgesetz (Kommentar) und § 1 Organisationssatzung der VS (Kommentar). In ersterem Kommentar finden sich weitere Ausführungen zum Rechtsstatus.