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Fachschaften (FSen, formal Studienfachschaften) sind dezentrale Einrichtungen der Verfassten Studierendenschaft. Rechtsgrundlage ist Kapitel 5 der Organisationssatzung und die Fachschaftsrahmenordnung (FSRO).

Beschließendes Organ der Fachschaften ist die Fachschaftssitzung.

Existierende Fachschaften

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