Wahlausschuss/How To Wahlausschuss
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Dieses How-to Wahlausschuss erklärt, was im Wahlausschuss getan werden sollte.
Der Artikel basiert auf der Anleitung von ~Mirkan aus der 9. Legislatur (2022).
Lieber Wahlausschuss, schön, dass ihr euch entschieden habt dieses Amt dieses Jahr auszuführen!
Falls ihr noch nicht so genau wisst, was auf euch zukommt und was ihr da eigentlich organisieren müsst will ich euch das kurz erläutern.
Jedes Jahr finden die Wahlen für die universitären und die studentischen Gremien statt.
Ihr seid nur für die Wahl der studentischen Gremien verantwortlich, das sind das Studierendenparlament (StuPa) und das Studierendenfachschaftswahlgremium (SFSWG). Für das StuPa werden sich hauptsächlich politische Hochschulgruppen (HSG) bewerben, für das SFSWG wird euch jede einzelne Fachschaft (FS) eine Bewerber*innenliste zukommen lassen. Für unsere Wahl ist also nur die FS entscheidend, der Fachbereich (FB) kann uns egal sein. Wie genau das mit den Listen funktioniert und was sonst so alles anfällt, erläutere ich euch nun:
Interne Organisation
Mailaccount
- Verschafft euch zunächst Zugang zum Mailaccount, denn nur mit diesem Passwort habt ihr dann auch Zugriff auf die Cloud und den Fileserver. Falls das Passwort, das euch gegeben wird - aus welchem Grund auch immer - nicht passen sollte, wendet euch am besten direkt ans KIM in der Bibliothek, dann sollte das funktionieren.
- Die Mails müssen regelmäßig gelesen werden. Hierfür könnt ihr euch auch den Mailaccount bei euch am Handy einrichten, wenn ihr das wollt.
- Uns hat es viel gebracht festzulegen, wer hauptsächlich zuständig ist für den Mailverkehr. Das hat uns viel erleichtert, weil im Zweifelsfall eine Person einen guten Überblick über alles hatte. Das heißt natürlich nicht, dass die anderen nicht auch den Mailaccount nutzen! Macht euch gerne Gedanken drüber, ob das nicht auch etwas für euch wäre.
- Ich habe euch bereits eingerichtet, dass alle Mail, die ihr bekommt, in den Ordner „2022“ kommen. Ich habe euch außerdem noch 3 Unterordner angelegt, die bei uns ganz gut geklappt haben. Schaut euch gerne man an, wie wir das im Ordner „2021“ gemacht haben, falls ihr euch daran orientieren wollt. Hierzu erkläre ich euch aber noch mehr im Punkt „Wahlvorschläge“.
Fileserver
Auf dem Fileserver vom Wahlausschuss findet ihr alle wichtigen Dokumente, die ihr im Laufe eurer Arbeit brauchen werdet. Auch die Dokumente der Vorjahre findet ihr dort. Wie ihr auf den Fileserver zugreifen könnt, wird hier erklärt: https://www.kim.uni-konstanz.de/services/datenserver-und-cloud/fileserver/nutzung/
Der Fileserver wurde mindestens seit 2025 nicht mehr genutzt.
Sitzungen
- Alle Entscheidungen, die ihr trefft, finden in Sitzungen statt. Diese Sitzungen sind allgemein öffentlich für allen Studierenden und müssen auch unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Diese könnt ihr in der Geschäftsordnung nachlesen.
- Ihr müsst unter euch eine Person bestimmen, die für alles rund um die Sitzungen zuständig ist. Dazu gehört das Einladen zu den Sitzungen, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und der reibungslose Ablauf der Sitzungen. Es macht Sinn, wenn diese Person nicht Teil der Wahlleitung ist.
- In jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. Das macht nicht wirklich Spaß, deshalb ist es generell am fairsten, wenn ihr euch hier rotiert.
- Vorlagen für die Einladungen, die Protokolle und von Anträgen findet ihr in der Cloud.
- Die Einladungen für jede Sitzung müssen über den Verteiler stuve-info@mailman.uni-konstanz.de verschickt werden.
- Die wichtigsten Beschlüsse:
- Geschäftsordnung, mit der der Wahlausschuss arbeiten wird
- Wahl der Wahlleitung und Stellvertretung
- Wahltermin
- Durchführung der Wahl als Onlinewahl (mit Polyas)
- Rahmenbeschluss Finanzen: „Der Wahlausschuss beschließt, für die studentischen Wahlen xxxx ein Budget von 6000 EUR für den Wahlanbieter Polyas sowie 4000 EUR für die Wahlbewerbung festzulegen. Die Ausgaben sollen aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 entnommen werden."
- Bestätigung der Wahlvorschläge
- Die eingegangenen Wahlvorschläge für das StuPa und SFSWG werden auf ihre Richtigkeit geprüft und es wird im Protokoll aufgeschlüsselt dargestellt:
- Anzahl der fristgerecht eingereichten Vorschläge
- Wahlvorschläge, die ordnungsgemäß eingereicht wurden
- Wahlvorschläge, deren Mängel innerhalb der Frist behoben wurden
- Wahlvorschläge, die angenommen worden sind
- Wahlvorschläge die nicht angenommen wurden und der Grund
- Die eingegangenen Wahlvorschläge für das StuPa und SFSWG werden auf ihre Richtigkeit geprüft und es wird im Protokoll aufgeschlüsselt dargestellt:
- Budget für die Listen: „Die Listen werden berechtigt, bis zu xxx EUR an Kosten zum Zweck der Wahlwerbung aus der Haushaltstelle AOD 023.532.06 rückerstattet zu bekommen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Ihr bestellt euer Werbeprodukt und geht erstmal in Vorkasse 2. Die Artikel müssen zwingend dem Zweck der Wahlwerbung dienen (dies muss auch erkennbar sein) -> zum Beispiel: Sticker, Plakate, Flyer etc. 3. Ihr müsst den Originalbeleg vorlegen (bei physischen Belegen aus Thermo-Papier den Originalbeleg und eine Kopie) 4. Schreibt eine kleine Begründung -> so was wie: „Wahlbewerbung für die Liste x“ 5. Nennt die Bankverbindung für die Erstattung 6. Die Anträge müssen bis zum xx.xx gestellt werden“
- Produkte und deren Rechnungen müssen jeweils einzeln beschlossen werden (erst wird beschlossen, dass xx zum Zweck der Wahlwerbung gekauft wird und sobald die Rechnung da ist, wird beschlossen, dass die Rechnung xx aus der Haushaltsstelle AOD 023.532.06 bezahlt wird)
- Wahlergebnis
- Das Wahlergebnis wird dem Wahlausschuss von der Uni zur Verfügung gestellt und muss auf seine Richtigkeit überprüft werden.
- Die Sitzverteilung weicht der des Ergebnisses ab, da das Saint-Lague/Schepers-Verfahren nicht automatisch auf die Ergebnisse von Polyas angewendet wird und demnach händisch durch den Wahlausschuss errechnet werden muss: Anzahl der Personenstimmen geteilt durch die Anzahl der Listenstimmen und das Ergebnis mal die Anzahl der Sitze, die die Liste im Gremium hat
- Liste x hat 300 Stimmen für die Liste und 240 Stimmen für Personen und 5 Sitze im Gremium erhalten, daraus ergibt sich: 240:300=0,8 und 0,8x5=4. Das heißt, die ersten 4 Plätze gehen an die Personen mit den meisten Stimmen und der letzte Platz geht an die Person, die am weitesten oben auf dem Wahlvorschlag steht und noch nicht auf einem der ersten 4 Plätze steht
- Der Wahlausschuss bekommt insgesamt 2400€ als Aufwandsentschädigung. Dieser Betrag wird unter euch allen aufgeteilt, dabei bekommt die Wahlleitung mindestens 500€, die einzelnen Mitglieder mindestens 100€. Wie ihr unter diesen Beschränkungen das Geld aufteilt, ist ganz euch überlassen.
- Einigt euch auf eine Verteilung, beschließt diese und gebt diese dann an den AStA weiter, da dort beschlossen werden muss, dass das so in Ordnung ist.
Grundlagen
Personen
- Diese Daten sind ohne Gewähr, denn Ansprechpersonen können sich ändern. 2025 war es so, dass hauptsächlich Sabine Mack (wahlleitung@uni-konstanz.de) und Maren Rühmann (maren.ruehmann@uni-konstanz.de) unsere Ansprechpartnerinnen waren und selbst auch die Wahlen für die Universität organisiert haben. Die beiden werden euch auch sagen können, ob die anderen Ansprechpersonen noch aktuell sind.
- Rechtliches: Natascha Foltin aus dem justiziariat
- Wähler*innenverzeichnis: Universitäre Wahlleitung
- Drucken: Druckservice (wwa)
- Marketing/Design/Social-Media: stuve.presse@uni-konstanz.de, die P&Ö-Hiwis von der StuVe
- Um Rundmails an alle Studierende zu schicken müsst ihr den Text und ggf. Anhang an den Vorsitz der StuVe schicken.
- Und natürlich immer Mitglieder des Wahlausschusses vom Vorjahr und die gesamte StuVe!
Finanzen
- Ihr habt mehr als genug Geld zur Verfügung, wirklich. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass ihr einen genauen Überblick über eure Ausgaben habt.
- Jede Ausgabe muss auch im Wahlausschuss beschlossen werden, Ansprechpartner für Rechnungen ist der Haushaltsbeauftragte der StuVe Marc Greger (marc.greger@uni-konstanz.de)
- An ihn schickt ihr dann die ausgefüllte Zahlungsanweisung und die Rechnung. Wie das geht steht hier: ???
Marketing
- Damit die Wahl bekannt wird und auch die Wahlbeteiligung nicht allzu gering ist, ist es wichtig die Wahl frühzeitig zu bewerben.
- Das geht gut über die Sozialen Netzwerke z.B. mit einem Gewinnspiel, oder über die alljährliche Wahlzeitung, in der sich die HSG vorstellen.
- Ihr habt ein großes Banner und könnt Flyer, Servierten und Plakate bestellen.
- Wendet euch gerne auch an P&Ö, die haben immer gute Idee und sind sehr hilfsbereit.
Wahldurchführung
Satzungen und Ordnungen
- Euch werden einige Satzungen und Ordnungen begegnen, die ich euch hier vorstellen möchte.
- Eure Geschäftsordnung gilt nur für euch, kann von euch nach Belieben geändert werden und regelt eure Arbeitsweise. Sie ist also sozusagen das Regelwerk, das euch eine gewisse Struktur gibt.
- Die Wahlordnung regelt die Wahlen für die Studierendenvertretung und wird euch mit Abstand am meisten begleiten. Hier stehen alle Regeln, Fristen, usw., die für euch relevant sind. Die Wahlordnung steht über der Geschäftsordnung und hat deshalb definitiv Vorrang!
- Die Organisationssatzung ist „die Verfassung“ der StuVe, weil hier alle unsere Strukturen gegliedert sind. Schaut sie euch auch an, denn die Wahlordnung baut sozusagen auf der Organisationssatzung auf.
Fristen
- Verschafft euch einen Überblick über alle Termine, das ist super wichtig! Erstellt einen gemeinsamen Kalender, in dem ihr immer eintragt, wenn es etwas Neues gibt, damit ihr keine Fristen verpasst. Die Fristen findet ihr in der Wahlordnung. Wichtig ist es auch, dass ihr diese Fristen zusammen mit der Universitären Wahlleitung plant und durchgeht.
- Urabstimmung
- Beschluss: 28. Tag vor erstem Wahltag, wenn parallel zu den Uniwahlen
- Bekanntmachung: 21. Tag vor dem ersten Wahltag (wenn nicht parallel zu den Wahlen liegt die Zuständigkeit beim StuPa-Präsidium)
- Wahlen
- Bekanntmachung: 56. Tag vor dem ersten Wahltag
- Wähler:innenvereichnis
- Auslage Wähler:innenverzeichnis: 42. Tag vor dem ersten Wahltag, mindestens 5 Werktage
- Berechtigung auf Antrag: 36. Tag vor dem ersten Wahltag (Entscheidung, diese ist dem/der Berichtigungsantragsteller:in zu übermitteln)
- Berichtigung offensichtlicher Fehler: 3. Tag vor dem ersten Wahltag
- Abschluss: 29. Tag vor dem ersten Wahltag
- Wahlvorschläge
- Einreichung: 35. Tag vor dem ersten Wahltag
- Mitteilung von Mängeln: 34. Tag vor dem ersten Wahltag
- Zulassung: 28. Tag vor dem ersten Wahltag
- Bekanntmachung der Wahlvorschläge: 21. Tag vor dem ersten Wahltag
Bekanntmachung der Wahl
- Ihr könnt die Bekanntmachung aus dem Vorjahr aus der Cloud kopieren und dann anpassen. Diese Bekanntmachung ist ein amtliches Dokument und muss unbedingt achtsam angepasst werden! Es ist wirklich wichtig, dass sich keine Fehler einschleichen. Deshalb ist meine Empfehlung, dass 1-2 Leute (bei uns war das die Wahlleitung) die Bekanntmachung anlegt, aber alle anderen zusätzlich mehrmals das Dokument kontrollieren. 8 (10, 12…) Augen sehen mehr als 4.
- Die Wahlbekanntmachung und auch alle anderen offiziellen Dokumente werden dann von der Uniwahlleitung auf der Webseite der Wahl und auch von den P&Ös auf der Webseite der StuVe veröffentlicht.
Auflegung des Wähler*innenverzeichnisses
- Bevor ihr das Wähler*innenverzeichnis (WVZ) auflegen könnt, müsst ihr dieses erst einmal anfordern, das macht ihr in Absprache mit der Uniwahlleitung.
- Versucht auf jeden Fall das WVZ in digitaler Form zu bekommen, am besten als Excel-Datei oder PDF-Liste.
- Ziel ist es, die Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Studierenden festzustellen; dies gilt besonders für das SFSWG, da dieses von der Studienfachschaftszugehörigkeit abhängt. Hierzu wird das Wähler:innenverzeichnis in Form einer Excel-Tabelle und als PDF zur Verfügung gestellt und kann so bearbeitet werden.
- Wählbar sind alle Studierenden der Universität Konstanz und beurlaubte Studierende, wenn die Amtszeit nach dem Ende ihrer Beurlaubung beginnt.
- Alle Studierenden, ausgenommen beurlaubte Studierende, sind dazu berechtigt, das StuPa zu wählen.
- Ein SFSWG darf nur wählen, wer im Wähler:innenverzeichnis der entsprechenden Fachschaft zugeordnet ist und nicht beurlaubt ist. Hier gibt es einige wenige Fälle, in denen die richtige Fachschaft noch zugeordnet werden muss. Dafür muss in der Fachschaftsrahmenordnung das Fach der entsprechenden Fachschaft zugeordnet werden. Keine Sorge, das geht schneller, als man denkt, die meisten Studierenden sind der richtigen Fachschaft zugeordnet.
- Da die Daten sehr sensibel sind, müsst ihr damit vertrauenswürdig umgehen, doch das sollte sich von selbst verstehen.
- Die Studierenden der Universität bekommen im Vorfeld zu den Wahlen 5 Werktage lang die Möglichkeit, ihre Spalte des Wähler:innenverzeichnisses einzusehen. Die 5 Werktage werden anhand der Fristen berechnet. In dieser Zeit können die Studierenden einen Termin mit dem Wahlausschuss machen oder in einer durch den Wahlausschuss in der amtlichen Bekanntmachung kommunizierten Zeit in Anwesenheit eines Mitglieds des Wahlausschusses ihre Spalte (hierbei ist es wichtig zu beachten, dass keine anderen Spalten sichtbar sind) einzusehen.
- Das Auflegen des WVZ bedeutet nur, dass Personen, die bei euch anfragen, mitgeteilt bekommen, welcher Fachschaft (FS) oder welchem Fachbereich (FB) sie zugehören.
- Will jemand einer anderen FS zugehören, muss ein Antrag auf Wechsel der Studienfachschaft gestellt werden, auch diesen findet ihr auf dem Fileserver und in der Cloud. Ihr müsst ihn jedoch noch anpassen. Im Wähler:innenverzeichnis wird dann die neue Fachschaft eingetragen und in einer separaten Excel-Tabelle werden alle Änderungsanträge erfasst, inklusive der alten und der neuen Fachschaft.
- Vor der Auflegung des WVZ muss die StuVe Wahlleitung den vorläufigen Abschluss des WVZ vornehmen. Nach der Auflegung und eventuellen Änderungen wird das WVZ von der StuVe Wahlleitung endgültig abgeschlossen.
- Sobald das Wähler:innenverzeichnis fertig ist, wird ein Abspann erstellt. Für diesen gibt es eine Vorlage, die ergänzt wird mit:
- Anzahl der Wahlberechtigten und die Nr. im Verzeichnis
- Die Nr. der beurlaubten Studierenden
- Die Studienänderungsanträge: Matrikelnummer, Name, Antrag auf Studienfachschaftswechsel/ Wechsel durch Wahlwille, alte Fachschaft zu neuer Fachschaft
- Sobald das Wähler:innenverzeichnis fertig ist, wird ein Abspann erstellt. Für diesen gibt es eine Vorlage, die ergänzt wird mit:
Wahlvorschläge
- Die Wahlvorschläge müssen innerhalb einer gewissen Frist bei euch eingehen. Die Frist entnehmt ihr der Wahlordnung.
- Die Frist für eure Wahlgebiete (StuPa und SFSWG) ist anders als die von der Uni (Senat, Fachbereichsräte, Sektionsräte). Informiert die Fachschaften und Hochschulgruppen auch darüber.
- Geht in die FSK und ins StuPa, um über die Fristen zu informieren. Alle Fachschaften müssen eine Liste einreichen!
- Die StuPa-Wahlvorschläge müssen zusammen mit einer Unterstützer:innenliste von mindestens 10 wahlberechtigten Studierenden eingereicht werden. Diese Unterstützer:innen dürfen für die Wahl nur eine Unterstützer:innenliste unterschreiben.
- Die SFSWG-Wahlvorschläge müssen zusammen mit einem korrekten Protokoll oder einer Unterstützer:innenliste von mindestens 5% der Wahlberechtigten dieser Fachschaft eingereicht werden.
- Am besten informiert ihr auch über Social-Media über die Fristen, damit alle Studis die Möglichkeit haben Listen einzureichen.
- Die Wahlvorschlagsformulare müssen von euch noch auf eure Wahlen angepasst werden.
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
- Es gibt Studierende, die nicht wahlberechtigt und auch nicht wählbar sind.
- Damit niemand, der nicht wählbar ist, zur Wahl steht, müssen alle Listen mit dem WVZ abgeglichen werden.
- Für das StuPa ist eigentlich nur entscheidend, ob diese Studierenden im WVZ stehen, also nicht beurlaubt oder exmatrikuliert oder ähnliches sind.
- Für das SFSWG ist – wie der Name schon sagt – auch die Fachschaft entscheidend. Die zur SFSWG-Wahl kandidierenden Studierenden müssen mit dem Wähler:innenverzeichnis gegengeprüft werden und alle Studierenden, die nicht der entsprechenden Fachschaft zugeordnet sind, müssen im Wähler:innenverzeichnis der richtigen Fachschaft zugeordnet und separat in der Excel-Tabelle zu den Änderungen der Studienfachschaft und dem Abspann dokumentiert werden. Die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag kann als Wille zum Studienfachschaftswechsel gewertet werden und ersetzt demnach den Antrag auf Änderung der Studienfachschaft. Vor allem bei Lehrämtler*innen kommt es oft zu Fällen, in denen das so ist.
- Beim Protokoll zu den SFSWG-Wahlvorschlägen muss auf folgende Dinge geachtet werden:
- Beschlussfähigkeit der Sitzung
- Beim Beschluss zum SFSWG muss die Abstimmung stehen in Form ja/nein/Enthaltung
- Das Protokoll muss sowohl von der Sitzungsleitung als auch von der Protokollführung unterschrieben werden
- Bei allen Wahlvorschlägen muss eine Unterschrift der zur Wahl stehenden Studierenden beigefügt sein.
Antrag auf Wechsel der Studienfachschaft
- Falls es beim Abgleich der Listen mit dem WVZ zu Unstimmigkeiten kommt, muss vom Studierenden ein Antrag auf Wechsel der Studienfachschaft gestellt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Studierenden am Tag der Wahl für die richtige Fachschaft eingetragen und somit auch für diese Fachschaft wählbar sind. Gleichzeitig kann wie oben schon erwähnt, die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag als ausreichender Wille zum Wechsel der Studienfachschaft gewertet werden und den Antrag ersetzen. Bei allen Studierenden, die nicht auf einem SFSWG-Wahlvorschlag stehen und zum Wählen die Studienfachschaft wechseln möchten, müssen unbedingt einen Antrag auf Studienfachschaftswechsel einreichen.
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- In der Cloud findet ihr ein Dokument aus den letzten Jahren, in das ihr einfach die aktuellen Wahlvorschläge übertragen könnt.
- Dieses sollte dann wieder auf den Webseiten veröffentlicht und am besten auch als Rundmail an alle Studis geschickt werden.
Wahlergebnis
- Zur Berechnung des Wahlergebnisses für das StuPa könnt ihr folgenden Link benutzen, um euch die Sitzverteilung anzeigen zu lassen
- https://staatsrecht.honikel.de/de/sitzzuteilungsrechner.htm?sitze=23&prozent=0&parteien=7&p1=1015&p2=1474&p3=604&p4=2028&p5=669&p6=746&p7=0&hoechstzahlen=1#anfang
- Dann muss noch berechnet werden, wie viele Sitze nach Stimmanzahl und wie viele nach Liste vergeben werden. Hierfür solltet ihr euch im Voraus mit dem Verfahren in der Wahlordnung vertraut machen.
- Die Sitzverteilung weicht der des Ergebnisses ab, da das Saint-Lague/Schepers-Verfahren nicht automatisch auf die Ergebnisse von Polyas angewendet wird und demnach händisch durch den Wahlausschuss errechnet werden muss: Anzahl der Personenstimmen geteilt durch die Anzahl der Listenstimmen und das Ergebnis mal die Anzahl der Sitze, die die Liste im Gremium hat.
- Liste x hat 300 Stimmen für die Liste und 240 Stimmen für Personen und 5 Sitze im Gremium erhalten, daraus ergibt sich: 240:300=0,8 und 0,8x5=4. Das heißt, die ersten 4 Plätze gehen an die Personen mit den meisten Stimmen und der letzte Platz geht an die Person, die am weitesten oben auf dem Wahlvorschlag steht und noch nicht auf einem der ersten 4 Plätze steht.
- Die Sitzverteilung weicht der des Ergebnisses ab, da das Saint-Lague/Schepers-Verfahren nicht automatisch auf die Ergebnisse von Polyas angewendet wird und demnach händisch durch den Wahlausschuss errechnet werden muss: Anzahl der Personenstimmen geteilt durch die Anzahl der Listenstimmen und das Ergebnis mal die Anzahl der Sitze, die die Liste im Gremium hat.
- Das Wahlergebnis sollte dann in einer Sitzung vom Wahlausschuss geprüft und beschlossen werden und dann auf den Webseiten veröffentlicht und als Mail an alle Studis geschickt werden.
- Außerdem muss allen Gewählten eine persönliche Mail geschrieben werden mit dem Hinweis, dass sie 10 Tage Zeit haben, um die Wahl nicht anzunehmen.
StuPa einladen und SFSWG einweisen
- Alle Gewählten wurden ja am Wahltag von euch über ihre Wahl benachrichtigt. Im Anschluss müsst ihr aber dafür sorgen, dass die Leute auch über ihren Job Bescheid wissen.
- Die Mitglieder vom SFSWG müssen schnell von euch benachrichtigt werden, wie sie weiter vorgehen sollen. Das lebensälteste Mitglied eines SFSWG muss zur Sitzung einladen. Wir haben das etwas versemmelt, deshalb gab es da ordentlich Chaos und es kam zu vielen Verzögerungen.
- Das StuPa braucht noch mehr Aufmerksamkeit von euch: Ihr müsst die Mitglieder zur ersten (konstituierenden) Sitzung einladen.
- Das StuPa wählt in der ersten Sitzung das Präsidium, den AStA und weitere Gremien. Die müssen auch alle im Voraus von euch ausgeschrieben werden.
- Wir haben damals auch die gesamte Sitzung geleitet und protokolliert, der Wahlausschuss davor hat dafür das alte StuPa-Präsidium angeleiert. Ich fands ganz cool das selber zu machen, aber das ist natürlich euch überlassen.
Durchführung der Papierwahl
Stimmzettel (von 2020)
- Die Stimmzettel sind eigentlich selbsterklärend, aber ganz wichtig: prüft diese genau! Fehlt ein Kästchen? Fehlt ein Name? Ist ein Vorname falsch geschrieben? Ist es die richtige Fachschaft auf dem Stimmzettel?
Briefwahl (von 2020)
- Die Briefwahl wird eigentlich mit der Uni zusammen verschickt
- Die Anträge kommen bei der Uni an, ihr müsst dann mit Hilfe des WVZ prüfen, ob die Studierenden wahlberechtigt sind und könnt dann die Unterlagen versenden.
- Zu den Unterlagen gehören die angeforderten Stimmzettel
- Ein Infoblatt (Achtung: In-/Ausland beachten)
- Ein frankierter Rückumschlag (von Seite der Uni organisiert)
- Ein Stimmzettelumschlag (bedruckt mit StuPa/SFSWG)
- Ein unterschriebener Wahlschein
Druck der Stimmzettel (von 2020)
- Um die Stimmzettel drucken zu lassen, müsst ihr einen Druckauftrag stellen.
- Da ihr 15 verschiedene Fachschaften und den StuPa-Stimmzettel habt, müsst ihr mindestens 16 Anträge stellen, das gestaltet für euch alles übersichtlicher.
- Da die StuVe über kein eigenes Konto innerhalb der Uni verfügt, wendet euch am besten an das Sekretariat der StuVe und den Druckservice und klärt mit denen ab, ob ihr dieses Jahr wieder auf Rechnung drucken dürft.
- Eine Übersicht über die Größe und Farbe der Stimmzettel aus dem Vorjahr findet ihr auch auf dem Fileserver
- Lasst euch bzgl. der Anzahl nicht täuschen, 2020 war wegen Corona ein besonderes Jahr und die Anzahl ist nicht repräsentativ! Schaut da gerne in den Vorjahren nach.
Wahlhelfer*innen (von 2020)
- Um die Wahl durchführen zu können, benötigt ihr Wahlhelfer*innen, die am Tag der Wahl im Wahlraum anwesend sind, Stimmzettel ausgeben und annehmen und am Ende bei der Auszählung helfen.
- Kümmert euch am besten früh um Wahlhelfer*innen, z.B. über Rundmails.
- Orientiert ihr euch beim Erstellen einer Übersicht gerne an der von den letzten Jahren.
- Wichtig! Bei der Stimmzettelausgabe muss darauf geachtet werden, dass die Wahlhelfer*innen keine Stimmzettel der Fachschaft ausgeben, der sie angehören.
- Außerdem darf niemand, der für das StuPa kandidiert, Wahlhelfer*in sein.
- Als Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer*innen haben wir Seezeit-Gutscheine in unterschiedlicher Höhe vergeben.
Stimmzettel aufbewahren und schreddern
- Die Stimmzettel der letzten Wahl müssen von euch vernichtet werden, die Stimmzettel der von euch organisierten Wahl müssen während der gesamten Wahlperiode des neuen StuPas und des neuen SFSWGs aufbewahrt werden.
- Da ihr von unserem Jahr keine Stimmzettel habt (Onlinewahlen), müsst ihr auch keine Stimmzettel schreddern. Unsere anderen Unterlagen aber schon.
- Eure Unterlagen (+Stimmzettel, falls ihr Urnenwahlen macht) müsst ihr einschließen. Fragt dafür am besten Marc Greger oder Corinna Palz, welcher Schrank dafür am besten geeignet ist.
Puh, das war jetzt ganz schön viel auf einmal...
Doch glaubt mir, das ist alles machbar, sofern ihr darauf achtet, dass alle Aufgaben gut verteilt werden, jeder mitdenkt und aktiv dazu beitragt, dass die Wahl erfolgreich stattfinden kann. Ich bin mir sicher, dass ihr das gut hinbekommt! Viel Spaß und danke für euer Engagement.